Brexit Adjustment Reserve - BAR
In Folge des Brexits hat die EU die Brexit Adjustment Reserve (BAR) eingerichtet. Mit der BAR sollten die wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs (UK) aus der EU in den Mitgliedstaaten abgefedert werden. Für die Abmilderung negativer Folgen stellte die EU Deutschland insgesamt BAR-Mittel in Höhe von 646,6 Millionen EUR zur Verfügung.
Grundlage für die Förderfähigkeit von Maßnahmen ist die Verordnung (EU) 2021/1755 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06.10.2021 zur Einrichtung der Reserve für die Anpassung an den Brexit (BAR-VO). Die Förderung ist abgeschlossen.
Niedersachsen hat mit BAR-Mitteln bis Ende 2023 die folgende Maßnahme umgesetzt:
„Erschließung von Logistikflächen für den Frachtverkehr von und nach Großbritannien“
Cuxhaven liegt verkehrsgünstig im Kreuzungsbereich des Seeverkehrs auf Nord- und Ostsee. Als bedeutender Hafen für den Umschlag von Stückgütern, Stahlprodukten, Projektladungen und PKW ist Cuxhaven ein wichtiger Logistikknotenpunkt an der Nordseeküste mit einem Schwerpunkt auf England-Verkehre.
Mit mehreren Dutzend Firmen und ca. 1.800 Beschäftigten ist die Hafenwirtschaft in Cuxhaven eine bedeutende Größe der regionalen Wirtschaft. Auf Cuxport entfallen davon ca. 200 direkte und 30 indirekte Vollzeitarbeitsplätze.
Die Schiffsverbindung Cuxhaven – UK ist hoch frequentiert. Die nach dem Brexit erforderlich gewordene Abwicklung von Zollformalitäten zwischen Niedersachsen und UK verlängert die zusätzliche Verweildauer der Ladung im Hafen Cuxhaven erheblich. In dieser Pufferfunktion ist der Terminalbetreiber Cuxport gezwungen, zusätzliche Flächen für die Zwischenlagerung günstig zu Verfügung zu stellen, andernfalls werden sich die Kunden des Hafens zurückziehen. Es entsteht somit ein zusätzlicher Flächenbedarf, der auf die Abwicklung der Zollprozesse zurückzuführen ist.
Die neue Terminalfläche liegt in ca. 500 Meter Entfernung zum Cuxport-Terminal und ist nicht unmittelbar mit dem Terminal verbunden. Aus diesem Grund ist die Installation von betriebsnotwendiger Basisinfrastruktur wie Gatehouse, LKW-Parkplätzen etc. erforderlich.
Die Maßnahme mit Gesamtkosten von rund 10,3 Millionen Euro konnte aus den BAR-Mitteln der EU gefördert werden.
Förderanträge für weitere Maßnahmen können wegen Ablaufs der Antragsfristen nach der zugrundeliegenden EU-Verordnung nicht gestellt werden. Die Durchführungsberichte über die bundesweit durchgeführten und geförderten Projekte wurden der EU-Kommission über das BMWE zugeleitet.

