Kofinanzierungshilfe für finanzschwache Kommunen in Niedersachsen
Viele EU-Förderprogramme unterstützen wichtige Projekte in Kommunen – zum Beispiel in den Bereichen Infrastruktur, Bildung oder Umwelt. Damit eine Kommune diese Förderung erhält, muss sie in der Regel einen Teil der Kosten selbst übernehmen. Für finanzschwache Kommunen ist das oft schwierig und bremst Projekte gerade dort aus, wo die Förderung besonders gebraucht wird.
Damit möglichst viele Kommunen von EU-Fördermitteln profitieren können, bietet die Landesregierung das Programm „Kofinanzierungshilfen“ an. Es hilft Kommunen mit geringen Steuereinnahmen dabei, den nötigen Eigenanteil für EU-geförderte Projekte aufzubringen und so wichtige Vorhaben umzusetzen.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt Projekte, die aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF+), dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) oder den Interreg-Programmen gefördert werden, wenn die Kommune den Eigenanteil nicht selbst finanzieren kann. Dafür stehen jährlich sechs Millionen Euro zur Verfügung.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Kommunen in Niedersachsen mit deutlich unterdurchschnittlicher Steuereinnahmekraft (im Vergleich zu ähnlichen Gemeinden in den letzten drei Jahren)
- Die Hauptförderung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bewilligt sein.
Wie hoch ist die Förderung?
- Die Kommune muss mindestens 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben selbst tragen
- Bis zu 85 Prozent können über die Kofinanzierungshilfe, die EU-Förderung und weitere Drittmittel abgedeckt werden
- Die Förderung liegt zwischen 25.000 und 500.000 Euro pro Projekt
So stellen Sie einen Antrag
Die Ämter für regionale Landesentwicklung beraten und nehmen die Anträge entgegen. Der Antragsstichtag ist der 1. März eines Jahres. Anträge müssen digital über das Antragsportal der Bewilligungsbehörde eingereicht werden.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
- Braunschweig: Stefan Schroeder, Tel. +49 531 484-1027, Stefan.Schroeder@arl-bs.niedersachsen.de
- Leine-Weser: Stephan Grenz, Tel. +49 5121 6970-121, Stephan.Grenz@arl-lw.niedersachsen.de
- Lüneburg: Karin Schulz, Tel. +49 4131 15-1323, Karin.Schulz@arl-lg.niedersachsen.de
- Weser-Ems: Gerhild Frerichs-Schönbohm, Tel. +49 441 9215-451, Gerhild.Frerichs-Schoenbohm@arl-we.niedersachsen.de
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung:
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems

