Pilotprojekt "Einfacher zum Wohngeld"
2009 haben vier Bundesländer und zwölf Kommunen gemeinsam mit der Bundesregierung und dem Nationalen Normenkontrollrat Vereinfachungsmöglichkeiten für die Beantragung und Bearbeitung von Wohngeld identifiziert. Ziel war die ganzheitliche Betrachtung des Prozesses über alle Ebenen (Bund, Land, Kommune), um bürokratische Belastungen zu identifizieren und festzustellen, wer welchen Beitrag zur Entlastung der Betroffenen leisten kann. Das Statistische Bundesamt hat mithilfe des Standardkosten-Modells den zeitlichen Aufwand abgeschätzt, der bei der Beantragung von Wohngeld nach dem Bundes-Wohngeldgesetz für Bürgerinnen und Bürger und für die Verwaltung entsteht.
Niedersachsen hat mit den Städten Braunschweig und Melle, dem Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration und der Staatskanzlei an diesem Pilotprojekt teilgenommen. Dabei wurde die kommunale Arbeitsweise ohne Vorbehalte offengelegt. Insbesondere die Rückkopplung der täglichen Erfahrungen als Vollzugsbehörde vor Ort und damit die erstmalige ebenenübergreifende Zusammenarbeit machte die Besonderheit dieses Projekts aus.
Die Ergebnisse des Projekts zeigen, dass
- eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen möglich ist: Es wurden Maßnahmen identifiziert, mit denen Regelung und Verfahren einfacher und serviceorientierter gestaltet werden können;
- die Transparenz über Vollzugsprozesse und Praxisbeispiele in der Verwaltung ermöglicht, Unterschiede festzustellen, Vereinfachungsvorschläge zu entwickeln und voneinander zu lernen;
- durch die Rückkopplung der Vollzugserfahrungen mit den bundesrechtlichen Vorgaben wertvolle Hinweise zur Vereinfachung von Bundesrecht gewonnen werden können.
Bei der landesinternen Betrachtung der Vereinfachungsvorschläge wurde deutlich, dass die überwiegende Anzahl von Vorschlägen hier bereits praktiziert wird.
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