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Änderung der Landesgrenze zwischen Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern

Die Länder Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigen, die gemeinsame Landesgrenze im Bereich der Gemeinde Amt-Neuhaus (Landkreis Lüneburg) und der Gemeinde Vielank (Landkreis Ludwigslust-Parchim) zu ändern.

Im Rahmen der Grenzänderung erhält das Land Niedersachsen 12,9963 ha von der Gemarkung Woosmer und gibt 9,0538 ha von der Gemarkung Wehningen an das Land Mecklenburg-Vorpommern ab.

Im Bereich der Gemeinden Vielank und Amt Neuhaus ist bereits seit einiger Zeit ein Flurbereinigungsverfahren im Gange. Das Flurbereinigungsverfahren sieht neben einer Änderung der kommunalen Grenzen auch eine Änderung der gemeinsamen Landesgrenze in diesem Bereich vor.

Anlass für das Flurbereinigungsverfahren war u.a. der Ausbau des Wege- und Gewässernetzes zu Zeiten der deutschen Teilung, das die heute bestehenden Länder- und Kommunalgrenzen teilweise durchschneidet und eine sinnvolle Bewirtschaftung der Flurstücke erschwert. Mit dem Flurbereinigungsverfahren soll dem abgeholfen und durch den Staatsvertrag die Landesgrenze den tatsächlichen Bedürfnissen angepasst werden.

Das auf Niedersachsen übergehende Gebiet wird in die Gemeinde Amt Neuhaus und das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ eingegliedert.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.02.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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