Ausländische Berufsqualifikationen: Künftig Rechtsanspruch auf unabhängige Beratung und erforderliche Qualifizierung
Niedersachsen wird die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen verbessern. Den Entwurf der entsprechenden Gesetzesänderung hat die Landesregierung in ihrer Kabinettssitzung am (gestrigen) Dienstag für den Landtag freigegeben. Einwanderinnen und Einwanderer sollten die Chance erhalten, möglichst schnell eine ihren Qualifikationen entsprechende Stelle anzutreten und ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt.
Die Novelle des Niedersächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (NBQFG) schafft einen Rechtsanspruch auf eine unabhängige Anerkennungsberatung – sowohl zu den landesrechtlich als auch zu den bundesrechtlich geregelten Berufen. Anerkennungssuchende brauchen fundierte Informationen, um das Anerkennungsverfahren zügig durchlaufen zu können, so Rundt. Auch Flüchtlingen stehe der Zugang zu der kostenlosen Beratung offen. Die Gesetzesänderung sei eine wichtige Initiative, um Einwanderinnen und Einwanderern einen chancengleichen Zugang zum Arbeitsmarkt zu verschaffen. Wenn zunächst keine volle Anerkennung der Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf festgestellt werden kann, erwerben die Anerkennungssuchenden einen Anspruch auf anpassende Qualifizierungsmaßnahmen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Gesetzesänderung ist die Umsetzung der novellierten europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) in nationales Recht. Aufgenommen in das NBQFG werden in diesem Zuge unter anderem die Möglichkeit, Anträge elektronisch stellen zu können, sowie die neue Anerkennungsdokumentation durch den „Europäischen Berufsausweis“ (European Professional Card/EPC). Auch wird ein Vorwarnmechanismus im novellierten Gesetz aufgenommen. Damit wird ein System gegenseitiger Information über ausgesprochene Berufsbeschränkungen und -verbote in sensiblen Berufen sowie bei Verwendung gefälschter Unterlagen im Anerkennungsverfahren eingeführt.
Zur Flankierung der neuen Regelungen beteiligt sich Niedersachsen seit 2015 mit jährlich bis zu 480.000 Euro an der Finanzierung des auf Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung spezialisierten IQ-Netzwerkes Niedersachsen (www.migrationsportal.de). Gemeinsam mit dem Bund und der EU wird damit der qualifizierte Zugang zum Arbeitsmarkt für Einwanderinnen und Einwanderer gefördert. Zurzeit verfügt das Netzwerk über 13 Anerkennungsberatungsstellen, die auf diese Weise gesichert und weiterentwickelt werden. In Zusammenarbeit mit Bildungsträgern werden vom IQ-Netzwerk Niedersachsen auch berufliche Qualifizierungsmaßnahmen angeboten.
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erstellt am:
03.02.2016
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