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Ausländische Berufsqualifikationen: Künftig Rechtsanspruch auf unabhängige Beratung und erforderliche Qualifizierung

Niedersachsen wird die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen verbes­sern. Den Entwurf der entsprechenden Gesetzesänderung hat die Landesregierung in ihrer Kabinettssitzung am (gestrigen) Dienstag für den Landtag freigegeben. Einwanderinnen und Einwanderer sollten die Chance erhalten, möglichst schnell eine ihren Qualifikationen ent­sprechende Stelle anzutreten und ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen, sagte Sozialmi­nisterin Cornelia Rundt.

Die Novelle des Niedersächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (NBQFG) schafft einen Rechtsanspruch auf eine unabhängige Anerkennungsberatung – sowohl zu den lan­desrechtlich als auch zu den bundesrechtlich geregelten Berufen. Anerkennungssuchende brauchen fundierte Informationen, um das Anerkennungsverfahren zügig durchlaufen zu können, so Rundt. Auch Flüchtlingen stehe der Zugang zu der kostenlosen Beratung offen. Die Gesetzesänderung sei eine wichtige Initiative, um Einwanderinnen und Einwanderern ei­nen chancengleichen Zugang zum Arbeitsmarkt zu verschaffen. Wenn zunächst keine volle Anerkennung der Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf festgestellt werden kann, erwerben die Anerkennungssuchenden einen Anspruch auf anpassende Quali­fizierungsmaßnahmen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Gesetzesänderung ist die Umsetzung der novellierten europäi­schen Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) in nationales Recht. Aufgenommen in das NBQFG werden in diesem Zuge unter anderem die Möglichkeit, Anträge elektronisch stellen zu können, sowie die neue Anerkennungsdokumentation durch den „Europäischen Berufs­ausweis“ (European Professional Card/EPC). Auch wird ein Vorwarnmechanismus im novel­lierten Gesetz aufgenommen. Damit wird ein System gegenseitiger Information über ausge­sprochene Be­rufsbeschränkungen und -verbote in sensiblen Berufen sowie bei Verwen­dung gefälschter Unterlagen im Anerkennungsverfahren eingeführt.

Zur Flankierung der neuen Regelungen beteiligt sich Niedersachsen seit 2015 mit jährlich bis zu 480.000 Euro an der Finan­zierung des auf Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung spezialisierten IQ-Netzwerkes Niedersachsen (www.migrationsportal.de). Gemeinsam mit dem Bund und der EU wird damit der qualifizierte Zugang zum Arbeitsmarkt für Einwan­derinnen und Einwanderer gefördert. Zurzeit verfügt das Netzwerk über 13 Anerkennungsbe­ratungsstellen, die auf diese Weise gesichert und weiterentwickelt werden. In Zusammenar­beit mit Bildungsträgern werden vom IQ-Netzwerk Niedersachsen auch berufliche Qualifizie­rungsmaßnahmen ange­boten.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.02.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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