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Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld wird neu gebildet – Gemeinden schließen sich zusammen

Die Samtgemeinde Oberharz und ihre Mitgliedsgemeinden möchten sich zu der neuen Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld zusammenschließen. Einen entsprechenden Ge­setzentwurf hat die Landesregierung in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen. Hintergrund der Zusammenschluss-Pläne sind die schlechten Haushaltssituationen der be­teiligten Kommunen. Die Verantwortlichen in der Samtgemeinde Oberharz und den Mit­gliedsgemeinden – Bergstadt Altenau, Bergstadt Clausthal-Zellerfeld, Bergstadt Wildemann und Gemeinde Schulenberg im Oberharz – hatten erkannt, dass die Finanzentwicklung ihrer Gemeinden es dauerhaft nicht zulässt, die bisherige Struktur aufrecht zu erhalten. Deshalb befürworteten und beantragten sie gemeinsam die Neubildung der Berg- und Universitäts­stadt Clausthal-Zellerfeld.

Das ist auch eine Voraussetzung für die mit dem Land Niedersachsen vereinbarte Entschul­dungshilfe von maximal 16,2 Millionen Euro. Durch diese und weitere flankierende Maßnah­men soll eine neue und vor allem leistungsfähige Kommune entstehen. Die Pläne wurden frühzeitig öffentlich bekannt gemacht, in einer Anhörung haben Bürgerinnen und Bürger keine Bedenken dagegen oder auch Anregungen dagegen eingebracht. Auch die beteiligten Räte der Samtgemeinde und der Mitgliedsgemeinden haben in ihrer Anhörung keine Ein­wendungen erhoben.

Laut der Niedersächsischen Verfassung muss bei einem Zusammenschluss von Gemeinden ein Gesetz erlassen werden. Rechtlich werden die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Oberharz zu der neuen Stadt zusammengeschlossen. Die bisherige Samtgemeinde Ober­harz würde im Falle des Zusammenschlusses gegenstandslos werden und aus Gründen der Rechtsklarheit aufgelöst. Der Gesetzentwurf ist jetzt zur Anhörung der kommunalen Spitzen­verbände und Gewerkschaften freigegeben.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.07.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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