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Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, den von Innenminister Pistorius vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze in den Landtag einzubringen. Mit dem Gesetzentwurf sollen Regelungen für kommunale Abgaben im Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG), im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz, im Niedersächsischen Abfallgesetz und im Niedersächsischen Justizgesetz (NJG) geändert bzw. ergänzt werden.

Im Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz soll im Hinblick auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen eine Alternative hinzugefügt werden, die den Spielraum für die Kommunen erweitert und die Abgabenlast für den Einzelnen verringern kann. Die Gemeinden sollen zukünftig die Option erhalten, wiederkehrende Beiträge für innerhalb einer Gemeinde liegende Abrechnungsgebiete als Alternative zu den bisher einmalig erhobenen, in einzelnen Fällen sehr hohen Straßenausbaubeiträgen zu erheben. Die Beitragslast könnte damit auf einen längeren Zeitraum und auf eine Vielzahl von Grundstückseigentümern verteilt werden. In eigener Verantwortung der Kommunen würde vor Ort entschieden, welche Art der Beitragserhebung für die Verhältnisse in der Kommune sinnvoll ist.

„Mit der Möglichkeit, wiederkehrende Straßenausbaubeiträge zu erheben, müssten die Gemeinden die Kosten für die Instandhaltung und Erneuerung von Straßen, nach Abzug des Gemeindeanteils, nicht einmalig projektbezogen erheben, sondern können dies jährlich in überschaubaren Beträgen, ähnlich einer Ratenzahlung tun. Die Kostenlast würde auf mehrere Schultern verteilt und dadurch für den Einzelnen merklich gesenkt“, so der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius.

Bereits in Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Thüringen und Hessen haben sich wiederkehrende Straßenbeiträge in der kommunalen Praxis bewährt.

Neben der Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge enthält der jetzt vom Kabinett beschlossene Entwurf für eine Änderung des NKAG auch einige neue Regelungen für Kommunen, für die der Tourismus eine besondere Bedeutung hat. Neben der dem heutigen Sprachgebrauch angepassten Umbenennung der tourismusspezifischen Beitragsarten (Kur- und Fremdenverkehrsbeitrag) in Gäste- und Tourismusabgabe, bringt vor allem die Ausweitung des Kreises der erhebungsberechtigten Kommunen entscheidende Änderungen mit sich: Bisher dürfen nur Gemeinden, die als Kurorte, Erholungsorte oder Küstenbadeorte staatlich anerkannt sind, den Aufwand für die Schaffung, Erhalt und Betrieb der kommunalen Tourismuseinrichtungen auf Gäste und diejenigen Gewerbetreibenden umlegen, die vor Ort in besonderem Maße vom Tourismus profitieren. Diese Möglichkeit soll in Zukunft zusätzlich auch Kommunen eröffnet werden, die zwar eine gewisse touristische Prägung haben, aber nicht das Prädikat Kur-, Erholungs- oder Küstenbadeort tragen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.03.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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