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Landkreis Hildesheim bekommt neue kommunale Struktur: Stadt Gronau, Flecken Duingen und Flecken Eime werden „Samtgemeinde Leinebergland“

Die kommunale Ebene im Landkreis Hildesheim wird neu strukturiert. Das hat die Nieder­sächsische Landesregierung am (heutigen) Dienstag im Kabinett beschlossen. Beabsichtigt und von den beteiligten Kommunen beantragt ist die Vereinigung der Gemeinden Banteln, Betheln, Brüggen, Despetal, Rheden mit der Stadt Gronau (Leine), die Neubildung des Fle­ckens Duingen aus dem bisherigen Flecken Duingen und den Gemeinden Coppengrave, Ho­yershausen, Marienhagen und Weenzen sowie die Neubildung der Samtgemeinde Leinebergland aus den bisherigen Samtgemeinden Gronau (Leine) und Duingen. Die neue Samtge­meinde Leinebergland wird damit aus der Stadt Gronau (Leine), dem neuen Flecken Duin­gen und dem Flecken Eime bestehen.

Hintergrund der Neugliederung ist die erforderliche Anpassung der Strukturen an die haus­haltswirtschaftlichen Erfordernisse. Insbesondere der vom Landesamt für Statistik prognosti­zierte Bevölkerungsverlust im Kreis Hildesheim von 12,4 Prozent in den kommenden 15 Jah­ren als Folge des demografischen Wandels soll durch die neue kommunale Struktur aufge­fangen werden. Das Ziel der geplanten umfangreichen Neuordnung ist unter anderem, die kommunalen Leistungen weiterhin in gewohntem Maße aufrecht halten zu können.

Die Pläne zu den Strukturveränderungen wurden frühzeitig öffentlich bekannt gemacht. Die betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner der beiden Samtgemeinden hatten Gelegenheit, sich ausführlich im Internet zu informieren. Bei einer Anhörung wurden keine Anregungen o­der Bedenken gegen die jeweiligen Bildungen der Gemeinden und der Samtgemeinden er­hoben. Auch die Räte der beteiligten Gemeinden haben in ihrer Anhörung durch das Ministe­rium für Inneres und Sport keine Einwendungen erhoben. In der Anhörung der Verbände, der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und der Landesverbände der Ge­werkschaften, wurden ebenfalls keine Bedenken gegen die Pläne vorgetragen.

Die geplan­ten Zusammenschlüsse der bisherigen Gemeinden sind nur durch ein Gesetz möglich. Der entsprechende Gesetzentwurf wird nach der (heutigen) Entscheidung des Kabinetts in den Landtag eingebracht.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.10.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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