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Ministerpräsident Stephan Weil: Studie des IAB zur Entwicklung des Arbeitsmarkts zeigt, Mindestlohn ist gut für Niedersachsen

Seit nunmehr einem Jahr gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Dabei gelten noch für einige wenige Branchen bis Ende 2016 tarifliche Ausnahmen vom Mindestentgelt in Höhe von 8,50 Euro brutto die Stunde. Vor einem Jahr, so Ministerpräsident Stephan Weil, seien die Bedenken gegenüber dem Mindestlohn und den Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt groß gewesen, der Niedersächsische Arbeitsmarkt habe sich jedoch im Jahr 2015 ausge­sprochen gut entwickelt. „Die gerade vom IAB veröffentlichte Studie zu den Auswirkungen des Mindestlohnes weist insbesondere Niedersachsen als Gewinner dieser Entwicklung aus“, sagte Weil.

Die Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) war am (vergangenen) Freitag * veröffentlicht worden. Sie zeige, dass kaum einem anderen westdeutschen Land relativ betrachtet so viele Mi­nijobs in reguläre sozial­versiche­rungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt wurden wie hier. Genau das sei ein zentrales Ziel der Einführung eines gesetzlichen Min­destlohns in Deutschland gewesen, sagte Ministerpräsident Stephan Weil: „Das bedeutet mehr gute Arbeit für die Menschen in Niedersachsen.“

In den vergangenen Monaten gab es in Niedersachsen die geringste Arbeitslosenquote seit der Wiedervereinigung, die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist kontinuier­lich gewachsen, die Erwerbstätigkeit befindet sich auf Rekordniveau, sogar im Dezember 2015 ist die Arbeitskräftenachfrage in Niedersachsen weiter gestiegen. „Die Einführung des Mindestlohns hat dem Arbeitsmarkt keineswegs geschadet. Im Gegenteil – auch in den klas­si­schen Mindestlohnbranchen wie Gastgewerbe, Einzelhandel und Taxigewerbe nimmt die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu“, sagte Weil. Gleichzeitig gehe die Zahl der sogenannten Aufstocker, also der erwerbstätigen Arbeitslo­sengeld II-Bezieher, zu­rück.

Das Konsumklima werde durch den Mindestlohn stabilisiert und entwickelt sich ebenfalls po­sitiv. Der gesetzliche Mindestlohn leiste damit einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des Niedriglohnsektors. Weil: „Auch wenn bisher noch keine eindeutigen Studien dazu vorliegen, spricht schon jetzt vieles dafür, dass der Mindestlohn positive wirtschaftliche Effekte hat und in den Portemonnaies von Geringverdienern ankommt."

* Titel der IAB-Studie: „Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Min­destlohns“, www.iab.de/185/section.aspx/Publikation/k160113302

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.01.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

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30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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