Ministerpräsident Stephan Weil: Studie des IAB zur Entwicklung des Arbeitsmarkts zeigt, Mindestlohn ist gut für Niedersachsen
Seit nunmehr einem Jahr gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Dabei gelten noch für einige wenige Branchen bis Ende 2016 tarifliche Ausnahmen vom Mindestentgelt in Höhe von 8,50 Euro brutto die Stunde. Vor einem Jahr, so Ministerpräsident Stephan Weil, seien die Bedenken gegenüber dem Mindestlohn und den Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt groß gewesen, der Niedersächsische Arbeitsmarkt habe sich jedoch im Jahr 2015 ausgesprochen gut entwickelt. „Die gerade vom IAB veröffentlichte Studie zu den Auswirkungen des Mindestlohnes weist insbesondere Niedersachsen als Gewinner dieser Entwicklung aus“, sagte Weil.
Die Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) war am (vergangenen) Freitag * veröffentlicht worden. Sie zeige, dass kaum einem anderen westdeutschen Land relativ betrachtet so viele Minijobs in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt wurden wie hier. Genau das sei ein zentrales Ziel der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland gewesen, sagte Ministerpräsident Stephan Weil: „Das bedeutet mehr gute Arbeit für die Menschen in Niedersachsen.“
In den vergangenen Monaten gab es in Niedersachsen die geringste Arbeitslosenquote seit der Wiedervereinigung, die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist kontinuierlich gewachsen, die Erwerbstätigkeit befindet sich auf Rekordniveau, sogar im Dezember 2015 ist die Arbeitskräftenachfrage in Niedersachsen weiter gestiegen. „Die Einführung des Mindestlohns hat dem Arbeitsmarkt keineswegs geschadet. Im Gegenteil – auch in den klassischen Mindestlohnbranchen wie Gastgewerbe, Einzelhandel und Taxigewerbe nimmt die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu“, sagte Weil. Gleichzeitig gehe die Zahl der sogenannten Aufstocker, also der erwerbstätigen Arbeitslosengeld II-Bezieher, zurück.
Das Konsumklima werde durch den Mindestlohn stabilisiert und entwickelt sich ebenfalls positiv. Der gesetzliche Mindestlohn leiste damit einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des Niedriglohnsektors. Weil: „Auch wenn bisher noch keine eindeutigen Studien dazu vorliegen, spricht schon jetzt vieles dafür, dass der Mindestlohn positive wirtschaftliche Effekte hat und in den Portemonnaies von Geringverdienern ankommt."
* Titel der IAB-Studie: „Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns“, www.iab.de/185/section.aspx/Publikation/k160113302
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erstellt am:
18.01.2016
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