Neufassung des Besoldungsgesetzes wird in den Landtag eingebracht EuGH-Vorgaben gegen Altersdiskriminierung werden umgesetzt
Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag die Neuregelung des Besoldungsrechts beschlossen. Der Gesetzentwurf dient insbesondere der Umsetzung aktueller Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zur „Altersdiskriminierung“ im Besoldungsrecht. Das Kernstück der Besoldungsrechtsreform liegt in der Abkehr vom Lebensalter als maßgeblichem Besoldungskriterium hin zu einer an der beruflichen Erfahrung der Beamtin oder des Beamten ausgerichteten Besoldung. Künftig werden auch Vordienstzeiten oder aus sozialen Gründen zu berücksichtigende Zeiten − beispielsweise für Kinderbetreuung und Pflege − mit jeweils bis zu drei Jahren berücksichtigt. Die bisherige Struktur der Grundgehaltstabelle mit zwölf Stufen und Aufstiegsintervallen von zwei, drei und vier Jahren wird beibehalten. Weiteres Ziel der Neuregelung ist es, Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des öffentlichen Dienstes durch ein transparentes und sachgerechtes Besoldungsrecht weiter zu stärken.
Nachdem die Gewerkschaften und Verbände bereits beteiligt wurden, erfolgt nun die Einbringung in den Landtag. Die Landesregierung rechnet damit, dass das Gesetzgebungsverfahren noch vor der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen werden kann.
Auch für den kommunalen Bereich ergeben sich aus dem Gesetzentwurf wesentliche Verbesserungen. So verschafft die Neuregelung zu Prämien und Zulagen für besondere Leistungen eine weitgehende Gestaltungsfreiheit: In der Praxis ermöglicht sie den Kommunen eine Gleichbehandlung von Leistungsbezahlung von BeamtInnen und Tarifbeschäftigten. Für Beamtinnen und Beamte im Feuerwehrdienst sowie für Justizhauptwachtmeisterinnen und Justizhauptwachtmeister mit dem Einstiegsamt A5 enthält der Gesetzentwurf finanzielle Verbesserungen.
Durch den Gesetzentwurf wird das Besoldungsrecht künftig in einem Gesetzeswerk umfassend geregelt. Dabei wird der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie den Interessen der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern unter weitgehender Übernahme der bisherigen Grundstrukturen Rechnung getragen.
Hinsichtlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Angemessenheit der Richterbesoldung vom 5. Mai 2015 ist die Prüfung möglicher Konsequenzen zwar noch nicht vollständig abgeschlossen. Derzeit ist für Niedersachsen jedoch kein Handlungsbedarf zu erkennen. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Alimentation der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter im Land verfassungsgemäß ist.
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erstellt am:
19.05.2015
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