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Vorschläge zu Änderungen des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und weiterer Gesetze zur Verbandsbeteiligung freigegeben

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes, des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsischen Abfallgesetzes für eine Verbandsbeteiligung freizugeben. Mit diesen Entwürfen werden in den genannten Gesetzen die Regelungen für kommunale Abgaben verändert und erweitert. Die Vorschläge beziehen sich im Wesentlichen auf Änderungen im Straßenausbau-, Fremdenverkehrs- und Kurbeitragsrecht.

Um die Flexibilität der Kommunen zu erhöhen, soll es ihnen künftig ermöglicht werden, für den Ausbau von Verkehrsanlagen wiederkehrende Beiträge von den Grundstückseigentümern zu erheben. Bisher können die Kommunen den Straßenausbau entweder über die Erhebung einmaliger Straßenausbaubeiträge für einzelne Verkehrsanlagen oder über Steuereinnahmen finanzieren. Einmalige Straßenausbaubeiträge haben den Vorteil, dass eine Heranziehung nur in großen zeitlichen Abständen erfolgt und Grundstückseigentümer in der Regel nur einmal im Leben davon betroffen sind. Andererseits geraten einmalige Straßenausbaubeiträge aber immer wieder in die Kritik, da ausschließlich die Anlieger von Straßen bei einer Sanierung zu sehr hohen Beiträgen herangezogen werden. Wiederkehrende Beiträge werden hingegen in regelmäßigen, meist jährlichen Abständen von allen oder einem abgegrenzten Kreis von Grundstückseigentümern in der Gemeinde erhoben. Sie erleichtern gegenüber den einmaligen Beiträgen die breitere Verteilung der Lasten, weil nicht nur die Anlieger einer bestimmten auszubauenden Straße zu den Beiträgen von der Gemeinde herangezogen werden, sondern alle Anlieger der zu einer sogenannten Abrechnungseinheit zusammengefassten Straßen. Weil die Beiträge für eine Ausbaumaßnahme auf eine größere Gruppe von Beitragspflichtigen verteilt werden, sind sie für den Einzelnen weniger belastend.

Erläuterung zum Verfahren: Bei dem Finanzierungsinstrument der wiederkehrenden Beiträge muss die Kommune zunächst Verkehrsanlagen zu einer Abrechnungseinheit zusammenfassen. Anschließend muss sie festlegen, welche Straßenausbaumaßnahmen sie im Beitragserhebungsjahr in diesem Abrechnungsgebiet durchführen will und hierfür die Investitionskosten prognostizieren. Der Anteil der Investitionskosten, der den Grundstückseigentümern des Abrechnungsgebietes zuzuordnen ist, wird dann auf diese umgelegt. Ob sie vom Instrument der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge Gebrauch machen wollen, entscheiden die Gemeinden selbst. Das Kommunalabgabengesetz gibt ihnen zukünftig insoweit eine zusätzliche Möglichkeit, über die Form der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vor Ort zu entscheiden.

Weitere wesentliche Änderungen enthalten die Regelungen zum Fremdenverkehrs- und Kurbeitragsrecht. Zukünftig werden moderne Begriffe für diese Beitragsarten verwendet. Der Fremdenverkehrsbeitrag soll in Tourismusbeitrag, der Kurbeitrag in Gästebeitrag umbenannt werden. Darüber hinaus soll eine größere Anzahl von Kommunen Tourismus- und Gästebeiträge erheben können, und zwar auch die so genannten sonstigen Tourismusgemeinden. Dabei handelt es sich um Gemeinden, die für den Tourismus in Niedersachsen aufgrund herausgehobener Sehenswürdigkeiten oder aufgrund spezieller Sport- und Freizeitangebote eine besondere Bedeutung haben.

In den beitragsfähigen Aufwand des Gästebeitrags können zukünftig auch Kosten für Gästekarten einbezogen werden, mit denen der öffentliche Personennahverkehr ohne weiteres Entgelt genutzt werden kann.

Aktualisiert werden soll auch das Verfahrensrecht für Kommunalabgaben; es erfolgt eine Anpassung an zwischenzeitliche Änderungen der Abgabenordnung. Außerdem sollen einige Klarstellungen im Steuerrecht und im Recht der Benutzungsgebühren eine größere Rechtssicherheit schaffen.

Der Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagte, mit diesem Gesetzentwurf werde der finanzielle Gestaltungsspielraum der Kommunen insgesamt verbessert. Mit dem Gesetzentwurf sei es den Kommunen auch möglich, das Abgabenaufkommen zu sichern und den Verwaltungsvollzug zu vereinfachen und dadurch Kosten einzusparen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.11.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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