Weitere niedersächsische Gemeinden schließen sich zusammen
Mit der kommunalen Neugliederung werden die Strukturen an die demografischen Erfordernisse in den kommenden Jahren angepasst. Ein wesentliches Ziel der Zusammenschlüsse ist die Bildung auf Dauer finanziell auskömmlicher Gemeinden mit einer Einwohnerzahl, die auch eine hinreichende kommunale Erfüllung der Selbstverwaltungsaufgaben erwarten lässt. In den bestehenden Strukturen können diese Voraussetzungen aller Wahrscheinlichkeit nach nicht dauerhaft erreicht werden.
Die Pläne zu den Strukturveränderungen wurden frühzeitig öffentlich bekannt gemacht und alle Einwohnerinnen und Einwohner der beteiligten Gemeinden wurden zu Informationsveranstaltungen eingeladen. Es gab außerdem eine Anhörung der Einwohnerinnen und Einwohner, wie sie verfassungsrechtlich vorgesehen ist. Im Falle der beabsichtigten Gemeinde Nordkehdingen wurde dabei nur eine Nachfrage abgegeben. Zu dem Zusammenschluss der Gemeinden Ingeleben, Söllingen und Twieflingen sind nur zustimmende Äußerungen abgegeben worden.
Die Räte der beteiligten Gemeinden haben in ihrer Anhörung durch das Ministerium für Inneres und Sport keine Einwendungen erhoben.
Die Niedersächsische Verfassung sieht bei einem Zusammenschluss von Gemeinden ein Gesetz vor. Rechtlich werden die Gemeinden Ingeleben, Söllingen und Twieflingen zu der neuen Gemeinde Söllingen innerhalb der Samtgemeinde Heeseberg und die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Nordkehdingen zu der neuen Gemeinde Nordkehdingen zusammengeschlossen.
Im Falle der Gemeinde Nordkehdingen gibt es gegen den Zusammenschluss gerichtete Bürgerbegehren. Inwieweit dieses Neubildungsverfahren fortgeführt wird, wird von dem Ausgang dieser Bürgerbegehren beeinflusst werden.
In der Verbandsbeteiligung werden die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und die Landesverbände der Gewerkschaften angehört.
Artikel-Informationen
erstellt am:
03.11.2015
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