Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Anpassung an die Corona-Pandemie: Landesregierung gibt Entwurf der Erholungsurlaubsverordnung zur Verbandsbeteiligung frei


Die Landesregierung möchte die Niedersächsische Erholungsurlaubsverordnung an die mit der Corona-Pandemie verbundenen Erfordernisse anpassen. Der Entwurf ist nun zur Verbandbeteiligung freigegeben. Dieser sieht vor, dass Beamtinnen und Beamte, die wegen der COVID-19-Pandemie ihren Urlaub nicht bis zum 30. September 2021 antreten konnten, ihren Resturlaub 2020 bis zum Beginn der niedersächsischen Osterferien im Jahr 2022 nehmen können.

Die Corona-Krise hat auch für die öffentliche Verwaltung und für die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten zahlreiche Herausforderungen gebracht. Infolge der teilweise enormen Arbeitsbelastungen konnten und können zum Teil Resturlaubsansprüche aus dem Jahr 2020 nicht mehr rechtzeitig vor dem 30. September 2021 und dem dann drohenden Verfall in Anspruch genommen werden. Die jetzt beabsichtigte Einzelfalllösung ermöglicht es, Beamtinnen und Beamten, die beispielsweise in Krisenstäben oder Gesundheitsämtern tätig sind, vor dem Verfall von Erholungsurlaub zu schützen und zugleich die Funktionsfähigkeit der Verwaltung auch weiterhin sicherzustellen.

Die dabei angestrebte Öffnung entzerrt den Urlaubszeitraum. Ohne Personalengpässe sollen ausreichende Möglichkeiten für die Beamtinnen und Beamten bestehen, ihren Urlaub in Anspruch zu nehmen. Es handelt sich um eine moderate Öffnung aus Fürsorgepflicht gegenüber den besonders belasteten Beamtinnen und Beamten.

Presseinfo

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.06.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln