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Antragstellung UNESCO-Biosphärenreservat Drömling

Der Drömling soll UNESCO Biosphärenreservat werden: das haben sich 2016 die Landesregierungen der benachbarten Bundesländer Niedersachsen und Sachsen-Anhalt vorgenommen. Am (heutigen) Montag hat das niedersächsische Kabinett grünes Licht für die Einreichung des Antrags gegeben. In Sachsen-Anhalt steht diese Entscheidung für morgen, 22. März 2022, an.

Der Antragserstellung ging eine intensive Zusammenarbeit der Umweltministerien beider Länder, der betroffenen Landkreise Gifhorn, Helmstedt, Börde, Altmarkkreis Salzwedel und Stadt Wolfsburg sowie der Biosphärenreservatsverwaltung Drömling Sachsen-Anhalt und die Beteiligung der einzelnen Gemeinden voraus. Der mehrere hundert Seiten starke Antrag umfasst eine genaue Beschreibung des Gebietes und seine Entwicklungspotenziale für einen besiedelten Natur- und Kulturraum im Sinne eines nachhaltigen Umgangs mit den natürlichen Ressourcen dieser Landschaft.

Die einzigartige Niedermoorlandschaft im Drömling erfüllt in idealer Weise die Voraussetzungen des UNESCO-Programms „Mensch und Biosphäre“. In UNESCO-Biosphärenreservaten sollen Natur- und Landschaftsschutz und die Bedürfnisse der dort lebenden Menschen zusammengebracht werden. Das soll die kulturelle Identität stärken und regionale Wertschöpfung ermöglichen.

Es gelingt damit, aufbauend auf den bereits erreichten Naturschutzzielen in Richtung nachhaltiger Regionalentwicklung voranzuschreiten. Der Drömling kann zukünftig – im Sinne einer Markenbildung – für Projekte und Initiativen zum Biodiversitäts- und Klimaschutz stehen. Für beides hat der Naturraum ein besonderes Potenzial. Die seit vielen Jahren praktizierte Zusammenarbeit in der Drömlingsregion ist beispielhaft für die Überwindung der innerdeutschen Teilung, der Drömling ist in dieser Hinsicht auch Erinnerungslandschaft.

Dabei soll das Erbe der ehemaligen innerdeutschen Grenze beziehungsweise des „Eisernen Vorhangs“ stufenweise in ein lebendiges und verbindendes „Grünes Band“ überführt werden.

„Die Auszeichnung des Drömlings durch die UNESCO ist eine Chance für die Region. Wir wollen hier eine Modellregion entwickeln, die Biodiversität, Klimaschutz und nachhaltiges Wirtschaften zusammenbringt“, so sind sich die beiden zuständigen Minister, Prof. Dr. Armin Willingmann und Olaf Lies, einig.

Mit dem Antrag werden die Minister beider Länder auch eine Vereinbarung zur gemeinsamen Verwaltung des länderübergreifenden UNESCO-Biosphärenreservats unterzeichnen. Die Biosphärenreservatsverwaltung erhält in diesem Rahmen personelle und finanzielle Ressourcen, um Aufgaben der Gebietsbetreuung, der Umweltbildung, Beratung und Regionalentwicklung auch für den niedersächsischen Gebietsteil zu übernehmen.

Hintergrund:

Das geplante länderübergreifende UNESCO-Biosphärenreservat Drömling umfasst 34.070 Hektar in Sachsen-Anhalt und 11.300 Hektar in Niedersachsen. Der Drömling ist eines der größten durch Niedermoore geprägten Niederungsgebiete Norddeutschlands. Diese erstrecken sich auf etwa 40 Prozent der Fläche des geplanten gemeinsamen UNESCO-Biosphärenreservates. Die Landschaft ist geprägt von ausgedehnten Grünlandflächen, Feuchtwäldern sowie einem engen Netz von Gräben mit einer Gesamtlänge von mehr als 2.000 Kilometern („Land der tausend Gräben“). Wegen der Vielfältigkeit seiner Landschaft finden sich dort auf engstem Raum anderorts seltene Tier- und Pflanzenarten. Arten wie der Fischotter, Biber, Laub- und Moorfrosch sowie die Liebellenart Große Moosjungfer haben hier ihre Rückzugsorte. Auch selten gewordene Vogelarten wie Seeadler, Bekassine, Kranich und Schilfrohrsänger finden sich hier ein.

Ein UNESCO-Biosphärenreservat ist eine Modellregion, in der nachhaltige Entwicklung in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht exemplarisch verwirklicht werden soll (Weltnetz der Biosphärenreservate). Das Programm „Der Mensch und die Biosphäre“ („Man and the Biosphere Programme“, MAB-Programm) sorgt für ihre Weiterentwicklung, evaluiert und vernetzt sie weltweit und erforscht im globalen Maßstab die wichtigsten Ökosysteme. Im Programm MAB geht es nicht um klassischen Naturschutz im engeren Sinn, sondern um einen interdisziplinären Ansatz, insbesondere der Mensch selbst als Bestandteil der Biosphäre steht im Vordergrund.

Die Antragstellung erfolgt über das MAB-Nationalkomitee (MAB-NK), dessen Vorsitz beim Bundesumweltministerium liegt. Das MAB-NK hat die Phase der Antragsvorbereitung bereits frühzeitig begleitet, es wird den Antrag jetzt prüfen und anschließend zum Stichtag im September 2022 an die UNESCO in Paris weiterleiten.

Die Anerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat ist eine Auszeichnung einer Region. Die dafür notwendige rechtliche Sicherung ist bereits erfolgt. Gesetzliche Einschränkungen („was darf dann wo nicht mehr stattfinden“) sind mit der Anerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat somit nicht verbunden. Vielmehr wird im UNESCO-Biosphärenreservat eine modellhafte nachhaltige Entwicklung basierend auf dem Freiwilligkeitsansatz verfolgt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.03.2022

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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