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Aufgabenübertragung auf das LAVES – Kabinett beschließt Verordnungen zur Änderung der AllgZustVO-Kom und der ZustVO-OWi

Die Landesregierung nimmt die bisher noch in Teilen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelte Zuständigkeit in Zusammenhang mit Tierversuchsangelegenheiten aus deren Grundzuständigkeit aus und überträgt sie dem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). Die zwei entsprechenden Verordnungen wurden heute vom Kabinett beschlossen. Konkret handelt es sich hierbei um die Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Zuständigkeitsverordnung für die Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von Bundesrecht (AllgZustVO-Kom) sowie die Verordnung zur Änderung der Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (ZustVO-OWi).

Mit diesen Verordnungen wird das Ergebnis eines Dialogprozesses zur Aufgabenverteilung zwischen den kommunalen Veterinärbehörden und dem LAVES umgesetzt. Demnach wird auch die Zuständigkeit für die Überwachung der Tierversuchseinrichtungen beim LAVES liegen. Die im Hinblick auf die Genehmigungsverfahren langjährig vorhandene Expertise des LAVES kann somit im Rahmen der Vor-Ort-Kontrollen unmittelbar einfließen, was zu einer Verbesserung des Tierschutzes bei Versuchstieren in Niedersachsen beitragen wird. Darüber hinaus wird mit der Änderung der AllgZustVO-Kom auch die Anerkennung des Lehrgangs und der Prüfung der theoretischen Grundlagen der Durchführung der Betäubung von Ferkeln zum Zweck der Kastration gemäß Ferkelbetäubungssachkundeverordnung, sowie des Sachkundelehrgangs für das Halten von Masthühnern gemäß Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aus der Grundzuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte ausgenommen und auf das LAVES übertragen.

Die Änderung der AllgZustVO-Kom macht gleichzeitig eine Anpassung der Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (ZustVO-OWi) erforderlich. Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wird für das LAVES eingeführt und bei den Landkreisen und kreisfreien Städten ausgenommen.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
14.06.2022

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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