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Aufgabenübertragung auf das LAVES: Kabinett gibt Verordnungen zur Verbandsbeteiligung frei

Die Landesregierung möchte die derzeit noch in Teilen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelte Zuständigkeit in Zusammenhang mit Tierversuchsangelegenheiten aus deren Grundzuständigkeit ausnehmen und sie dem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) übertragen. Die zwei entsprechenden Verordnungsentwürfe wurden vom Kabinett am (heutigen) Dienstag zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Konkret handelt es sich hierbei um den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Zuständigkeitsverordnung für die Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von Bundesrecht (AllgZustVO-Kom) sowie den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (ZustVO-OWi).

Mit den Anpassungen der Verordnungen soll das Ergebnis eines Dialogprozesses zur Aufgabenverteilung zwischen den kommunalen Veterinärbehörden und dem LAVES umgesetzt werden. Demnach soll zukünftig auch die Zuständigkeit für die Überwachung der Tierversuchseinrichtungen beim LAVES liegen. Die im Hinblick auf die Genehmigungsverfahren langjährig vorhandene Expertise des LAVES kann somit im Rahmen der Vor-Ort-Kontrollen unmittelbar einfließen, was zu einer Verbesserung des Tierschutzes bei Versuchstieren in Niedersachsen beitragen wird. Darüber hinaus soll mit der Änderung der AllgZustVO-Kom auch die Anerkennung des Lehrgangs und der Prüfung der theoretischen Grundlagen der Durchführung der Betäubung von Ferkeln zum Zweck der Kastration gemäß Ferkelbetäubungssachkundeverordnung sowie des Sachkundelehrgangs für das Halten von Masthühnern gemäß Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aus der Grundzuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte ausgenommen und auf das LAVES übertragen werden.

Die Änderung der Verordnung macht gleichzeitig eine Anpassung der Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (ZustVO-OWi) erforderlich. Konkret muss die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten für das LAVES eingeführt und bei den Landkreisen und kreisfreien Städten ausgenommen werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.03.2022

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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