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Bund soll Länder weiter bei Kita-Ausbau unterstützen – Bundesratsinitiative zum 6. Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung

Für die Kommunen besteht nach wie vor erheblicher Investitionsbedarf für mehr Plätze in der Kindertagesbetreuung, um den Rechtsanspruch erfüllen zu können. Das Land Niedersachsen bittet die Bundesregierung daher, ein weiteres (sechstes) Investitionsprogramm aufzulegen. Eine entsprechende Entschließung soll in den Bundesrat eingebracht werden. Der am (heutigen) Dienstag hierzu gefällte Kabinettsbeschluss strebt eine Behandlung der Entschließung in der kommenden Sitzung des Bundesratsplenums am 7. Oktober 2022 an.

Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärt dazu: „Die Betreuungsbedarfe steigen weithin, das ist auch der Bundesregierung bekannt. Im Ampel-Koalitionsvertrag wird daher völlig zu Recht ein weiteres Investitionsprogramm angekündigt. Bedauerlicherweise ist diese Ankündigung bisher nicht mit Geld hinterlegt worden. Weder im Haushaltsplanentwurf für 2023 noch in der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2026 sind Mittel für den Kita-Ausbau vorgesehen. Damit sich hier kurzfristig eine positive Dynamik entwickelt und der Bund aktiv wird, möchten wir über den Bundesrat den Druck erhöhen. Ich sehe gute Chancen, dass sich der Bundesrat entsprechend positioniert, denn in allen Ländern und Kommunen drängt das Thema Kita-Plätze.“

Die investiven Bundesmittel aus dem 5. Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021“, die für Niedersachsen ein Volumen von 94,4 Millionen Euro ausgemacht haben, sind bereits durch Bewilligungen vollständig gebunden. Das gleiche gilt für die ergänzenden zusätzlichen Landesmittel für den Ausbau der Kindertagesbetreuung in Höhe von rund 93,6 Millionen Euro für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022. Weitere Anträge von Kommunen auf Förderung von Kita-Plätzen liegen bereits vor, können wegen fehlender Mittel aber nicht bewilligt werden.

Während sich der Bund auf Grund der Verständigung mit den Bundesländern beim Krippengipfel im Jahr 2007 bis einschließlich des dritten Bundesinvestitionsprogramms anteilig an der Finanzierung der Betriebsausgaben der durch die investiven Programme geschaffenen Plätze beteiligte, trägt das Land seit dem vierten Bundesinvestitionsprogramm vollständig die Finanzierung der Betriebsausgaben der neu geschaffenen Plätze.

Der Kultusminister: „Das zeigt, dass bei dem Thema mächtig der Schuh drückt. Ohne weitere Mittel werden die Kommunen in große Probleme kommen und im Zweifel das Recht der Eltern, ihr Kind betreuen zu lassen, nicht erfüllen können. Wir appellieren daher an den Bund, Wort zu halten und die Kinderbetreuung vor Ort zu stärken. Gemeinsam haben wir im Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen bereits viel erreicht. Hieran gilt es anzuknüpfen und die Kinderbetreuung weiterhin als gemeinsame Aufgabe zu lösen.“

In Niedersachsen besuchen immer mehr Kinder im Alter zwischen 0 bis 6 Jahren eine Kindertageseinrichtung, in den letzten statistisch ausgewerteten vier Jahren 2018 bis 2021 ist ein Aufwuchs von rund 25.500 Kindern zu verzeichnen. Auch der Betreuungsumfang stieg in diesem Zeitraum, bei den Krippenkindern von 33,9 Wochenstunden auf 34,5 Stunden, im Kindergartenbereich von 31,9 auf 33,4 Wochenstunden. Mit dem Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Niedersachsen ist auch die Anzahl der in Kindertagesbetreuung tätigen Personen zwischen 2018 und 2021 deutlich gestiegen – um über 10.500 Personen auf einen Höchststand von rund 83.000. Auch gibt es in Niedersachsen mit rund 5.700 so viele Kindertageseinrichtungen wie nie zuvor (2018: 5.349). Gefördert über die Bundes- und Landesgelder wurden rund 40.000 zusätzliche Plätze.

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.09.2022

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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