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„Das VW-Gesetz ist gut für Niedersachsen, Deutschland und die Europäische Union“

HANNOVER. Die Niedersächsische Landesregierung bedauert, dass die Europäische Kommission das Verfahren zur Überprüfung des sog. VW-Gesetzes, mit einer erneuten Anrufung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verlängert. Auf Grund eines Urteils des EuGH vom 23. Oktober 2007 hatte die Bundesregierung bereits im Jahr 2008 zwei kritisierte Regelungen im VW-Gesetz, die Entsenderechte in den Aufsichtsrat und das Höchststimmrecht, aufgehoben. Die Regelung über die Sperrminorität wurde aufrecht erhalten, der EuGH hatte diese nur in Verbindung mit dem Höchststimmrecht beanstandet. Nach Auffassung der Europäischen Kommission soll die Bundesregierung mit dem novellierten VW-Gesetz vom 11. Dezember 2008 das Urteil des EuGH nicht vollständig umgesetzt haben. Zugleich hat die Kommission die Festsetzung finanzieller Sanktionen gegen die Bundesrepublik Deutschland beantragt. Nach Abschluss des schriftlichen Verfahrens kommt es heute zur mündlichen Verhandlung vor dem Gerichtshof in Luxemburg. Mit einem Urteil ist voraussichtlich im Herbst zu rechnen.

„Die Bundesregierung und die Niedersächsische Landesregierung vertreten die gleiche Rechtsauffassung und haben gute Argumente für die mündliche Verhandlung“, so der Ministerpräsident. „Das VW-Gesetz dient der Austarierung der Entscheidungsstrukturen im Unternehmen und beeinträchtigt in keiner Weise die Kapitalverkehrsfreiheit. Das VW-Gesetz ist nach unserer Überzeugung EU-rechtskonform und ein wichtiger Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland. Es ist die Grundlage für ein global erfolgreiches Unternehmen, von dem nicht nur Deutschland sondern die gesamte Europäische Union profitiert.“
Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.03.2013

Ansprechpartner/in:
Frau Anke Pörksen

Nds. Staatskanzlei
Regierungssprecherin
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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