Artikel-Informationen
erstellt am:
27.08.2024
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833
Den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und Verbesserung einer bäuerlichen Agrarstruktur in Niedersachsen (Niedersächsisches Agrarstruktursicherungs- und Agrarstrukturverbesserungsgesetz, kurz: NASVG) hat die Niedersächsische Landesregierung am (heutigen) Dienstag zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Ziel dieser Gesetzesinitiative ist die Sicherung und Förderung selbstständig wirtschaftender bäuerlicher Betriebe sowie die Verbesserung der Agrarstruktur. Land- und forstwirtschaftlicher Grund und Boden soll vorwiegend den Land- und Forstwirtinnen und -wirten, die ihn selbst bewirtschaften, zugutekommen und vorbehalten bleiben. Bisher ergibt sich die Genehmigungspflicht für Erwerbe land- und forstwirtschaftlicher Flächen aus § 2 des Grundstückverkehrsgesetzes und die Anzeigepflicht von Landpachtverträgen aus § 2 des Landpachtverkehrsgesetzes. Dies wird nun ins niedersächsische Gesetz übernommen und dabei notwendige Verstärkungen und Konkretisierungen vorgenommen.
Agrarministerin Miriam Staudte: „Ein funktionierender Bodenmarkt ist für die Sicherung und Entwicklung von Familienbetrieben sowie für eine nachhaltige Landbewirtschaftung und eine vielfältige Agrarstruktur von erheblicher Bedeutung. Da der Boden immer begehrter wird, will die Landesregierung die bäuerlichen Betriebe hier unterstützen. Gerade die Übernahme und die Gründung von Betrieben – und hier speziell der Flächenzugang durch Junglandwirtinnen und Junglandwirte und Existenzgründerinnen und Existenzgründer – wollen wir so erleichtern.“
Wesentliche Eckpunkte der Gesetzesinitiative sind:
Das Gesetz wird auch zur Entbürokratisierung und Vereinfachung beitragen, da es die folgenden Gesetze des Bundes ersetzen wird: das Grundstückverkehrsgesetz, das Landpachtverkehrsgesetz und das Reichssiedlungsgesetz. Integriert werden außerdem Inhalte aus dem niedersächsischen Gesetz über Grundstücksgeschäfte im Bereich der Landwirtschaft aus der vorherigen Legislatur, das dann aufgehoben wird.
Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@ml.niedersachsen.de
Artikel-Informationen
erstellt am:
27.08.2024
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833