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Digitale Baugenehmigungsverfahren und Photovoltaikpflicht auf Gewerbeneubauten - Vorschläge für Änderungen der Niedersächsischen Bauordnung


Nach Abschluss der Verbandbeteiligung hat das Kabinett am (heutigen) Dienstag beschlossen, den Entwurf für Änderungen der Niedersächsischen Bauordnung zur Digitalisierung und zum Klimaschutz in den Niedersächsischen Landtag einzubringen.

Einen Schwerpunkt im Gesetzentwurf bilden die Regelungen zur Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren. Als erstes Fachgesetz in Niedersachsen enthält der Regierungsentwurf detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren. „Derartige Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung wären ein echter Meilenstein für die Umsetzung von elektronischen Verwaltungsverfahren“, so Niedersachsens Bauminister Olaf Lies. „Das haben wir als positives Echo von mehreren Seiten gehört.“ Mehrere Verbände erhoffen sich von den elektronischen Verfahren eine höhere Effizienz bei der Bearbeitung der Anträge. Zudem hat die Landesregierung in dem Gesetzentwurf Feinjustierungen für die praktische Anwendung vorgeschlagen.

Einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz soll künftig die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern von neuen Gewerbebauten bilden. Für Wohngebäude wird eine Vorsorgepflicht vorgeschlagen; Wohngebäude müssten so geplant werden, dass auch eine später auf dem Dach installierte PV-Anlage unproblematisch nachgerüstet werden kann. Zudem enthält der Gesetzesentwurf vielfältige Änderungen zur Vereinfachung, zur Verbesserung bei der praktischen Anwendung und zur weiteren Annäherung an die Musterbauordnung. Hierzu zählen Vereinfachungen beim Holzbau, Erleichterungen bei der Änderung und Nutzungsänderung von bestehenden Gebäuden, Genehmigungsfreiheit bei weiteren Notsituationen und die ausdrückliche Verfahrensfreistellung von Bienenstöcken, ‑beuten und -freiständen.

Rund 100 Verbände, Kammern und andere Institutionen sind beteiligt worden. Die Stellungnahmen sind ausgewertet, viele Anregungen sind übernommen worden. „Der außergewöhnlich hohe Abstimmungsaufwand hat sich gelohnt“, so der Bauminister. „Mit neuen klaren und rechtssicheren Regelungen könnten alle Beteiligten im anspruchsvollen Baugenehmigungsverfahren ein gutes Konzept vorfinden.“

Mit den Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung würden wir einen großen Schritt nach vorne machen“, so Olaf Lies. „Ich hoffe, dass der Landtag im Herbst über die Änderungen abschließend entscheidet, dann könnten die neuen Regelungen zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.“

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.06.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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