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Doris Schröder-Köpf, Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, begrüßt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot für Lehrkräfte

„Den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom (heutigen) Freitag zur Aufhebung des pauschalen Kopftuchverbots für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen begrüße ich ausdrücklich. Ein pauschales Kopftuchverbot diskriminiert junge muslimische Lehrerinnen. Es benachteiligt junge muslimische Frauen beim Zugang zum Lehrerinnenberuf. Der Beschluss ermöglicht ihnen mehr Freiheit bei der Wahl und der Ausübung ihres Berufes. Das Urteil spiegelt die Lebenswirklichkeit vieler islamischer Religionslehrerinnen wider. Auf die Inhalte des Unterrichts komme es an und nicht darauf, ob eine Lehrerin ein Kopftuch trage“.

Zum Hintergrund:

Mit dem heute veröffentlichten Beschluss (1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10) hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass ein pauschales Verbot religiöser Bekundungen in öffentlichen Schulen durch das äußere Erscheinungsbild von Pädagoginnen und Pädagogen mit deren Glaubens- und Bekenntnisfreiheit nicht vereinbar sei.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.03.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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