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Einkommensgrenzen für Anspruch auf geförderten Wohnraum sollen um 25 Prozent steigen – Kabinett gibt Entwurf für Verbandsbeteiligung frei

Die Einkommensgrenzen, ab denen ein Anspruch auf den Bezug von gefördertem Wohnraum besteht – landläufig Wohnungsberechtigungsschein oder auch B-Schein – sollen in Niedersachsen um 25 Prozent angehoben werden.

Einen entsprechenden Entwurf für eine Änderung des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetzes (NWoFG) hat das Landeskabinett in seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag für die Verbandsbeteiligung freigegeben.

Es wird vorgeschlagen, die Einkommensgrenze für einen Einpersonenhaushalt von bisher 17.000 Euro auf 21.250 Euro und für einen Zweipersonenhaushalt von bisher 23.000 Euro auf 28.750 Euro zu erhöhen. Zu dieser Summe sollen künftig für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 3.750 Euro hinzuaddiert werden. Bislang sind es 3.000 Euro. Auch der zur besonderen Förderung von Haushalten mit Kindern vorgesehene Zuschlag zur Einkommensgrenze in Höhe von 3.000 Euro pro Kind soll auf 3.750 Euro pro Kind erhöht werden.

Die Einkommensgrenzen sollen so an die allgemeine Einkommens- und Preisentwicklung angepasst werden, um die Zielgenauigkeit und Wirksamkeit der Förderung zu gewährleisten. Die vorgeschlagenen Anpassungen wurden auf der Grundlage von Daten über das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte berechnet.

Dazu Bauminister Olaf Lies: „Die bisherigen Einkommensgrenzen für den Bezug von gefördertem Wohnraum sind schlicht nicht mehr aktuell. Wir haben gerade in den letzten Jahren eine enorme Steigerung der Kosten für Wohnen erlebt. Allein in den letzten fünf Jahren sind die Mieten um bis zu 25 Prozent geklettert. Das können sich viele Menschen nicht mehr leisten. Wir wollen nun zügig eine entsprechende Anpassung der Grenzen nach oben vornehmen, damit hier die Schere nicht noch weiter auseinander geht. Gleichzeitig werden wir mit weiteren Maßnahmen, wie der angestrebten Novelle unserer Bauordnung und mit dem Aufbau unserer Wohnungsgesellschaft Wohnraum Niedersachsen, alles tun, um mehr Wohnraum zu schaffen und so auch wieder Druck aus dem Mietmarkt zu bekommen.“


Hintergrund:

Das Niedersächsische Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz (NWoFG) ist der gesetzliche Rahmen für die soziale Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen. Mit dem Gesetz wirkt das Land darauf hin, dass die Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum versorgt ist.

Durch die im Gesetz geregelten Einkommensgrenzen wird die Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung definiert. Sie sind maßgeblich für den Bezug von gefördertem Wohnraum. Die aktuell geltenden Einkommensgrenzen sind seit dem Inkrafttreten des NWoFG im Jahr 2010 unverändert.

Ob die Einkommensgrenze eingehalten ist, wird ausgehend vom Bruttoeinkommen aller zum Haushalt rechnenden Personen anhand eines dem NWoFG eigenen Regelwerks ermittelt. Sie entsprechen in der Regel annähernd den Nettoeinkommen. Aufgrund im Einzelfall vorliegender Frei- und Abzugsbeträge kann es jedoch zu Abweichungen kommen.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mw.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.04.2024

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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