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Entscheidung der Landesregierung gemäß § 7a Niedersächsisches Ministergesetz – Keine Beeinträchtigung öffentlicher Interessen durch Aufnahme einer Beschäftigung von Sozialministerin a.D. Dr. Carola Reimann

Am 17.12.2019 ist in das Ministergesetz (MinG) eine Regelung zur Prüfung einer Karenzzeit eingeführt worden: § 7a MinG sieht eine Anzeigepflicht mit Verbotsvorbehalt vor. Mitglieder und ehemalige Mitglieder der Landesregierung, die beabsichtigen, innerhalb der ersten 18 Monate nach dem Ende ihres Amtsverhältnisses eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufzunehmen, müssen dies der Landesregierung schriftlich anzeigen. Die Landesregierung kann die angezeigte Beschäftigung für die Zeit der ersten 18 Monate nach dem Ende des Amtsverhältnisses (Karenzzeit) ganz oder teilweise untersagen, soweit dadurch öffentliche Interessen beeinträchtigt werden. Dies kann dann der Fall sein, wenn die geplante Beschäftigung das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Landesregierung beeinträchtigen könnte oder eine Beschäftigung in Angelegenheiten oder Bereichen ausgeübt werden soll, in denen das Mitglied oder ehemalige Mitglied der Landesregierung während seiner Amtszeit tätig war.

Ministerin a.D. Dr. Carola Reimann, ist zum 01.03.2021 aus gesundheitlichen Gründen von ihrem Amt als Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zurückgetreten. Sie ist inzwischen genesen und hat nun angezeigt, ab dem 01.10.2021 beim Bundesverband der Allgemeinen Ortskrankenkassen tätig werden zu wollen – zunächst in einem Angestelltenverhältnis und ab dem 01.01.2022 als Vorstandsvorsitzende.

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 07.09.2021 festgestellt, dass keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung öffentlicher Interessen bestehen. Demzufolge liegen auch die Voraussetzungen für eine Karenzzeit vor Aufnahme der Beschäftigungen nicht vor.

Die Entscheidung der Landesregierung ist gemäß § 7a Abs. 4 MinG im Niedersächsischen Ministerialblatt ohne eine Begründung zu veröffentlichen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.09.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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