Entwurf des Niedersächsischen Jagdgesetzes geht in die Verbandsbeteiligung
Das Kabinett hat in seiner (heutigen) Sitzung einem Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) zugestimmt und für die Verbandsbeteiligung freigegeben. Mit der Novelle schlägt das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter anderem Änderungen für einen praxisgerechten Tierschutz, einen verbesserten Hochwasserschutz und zum Abbau veralteter bürokratischer Vorgaben vor.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Die Abschaffung der amtlichen Rehwildabschusspläne soll einen konkreten Beitrag zum Bürokratieabbau leisten. Diese Pläne werden aufgrund ihrer fehlenden Aussage- und Steuerungskraft schon seit langem kritisiert. Damit will das Land statt auf behördliche Steuerung auf die Eigenverantwortung der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Jagdpächterinnen und Jagdpächter setzen. Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein haben mit diesem Ansatz gute Erfahrungen gemacht, da dieser auf Kooperation setzende, regulierende Ansatz auf Ortsebene die Grundvoraussetzung für den Aufbau stabiler Mischwälder schafft. Auch soll künftig die Pflicht zur Trophäenschau – also das Vorzeigen von Geweihen und Hörnern – grundsätzlich gestrichen werden. Nur im Bereich anerkannter Hochwild-Hegegemeinschaften soll die Jagdbehörde hiervon Ausnahmen machen können.
Jagdgehege gelten unter vielen Jägerinnen und Jägern als nicht „waidgerecht“. Hierbei geht es nicht um Hege und Pflege eines angemessenen Wildbestands in der freien Natur, sondern um die heute nicht mehr zeitgemäße Bejagung aus kommerziellen Gründen. Daher sollen Jagdgehege spätestens nach einer fünfjährigen Übergangsfrist ab Inkrafttreten dieses Gesetzes verboten werden. Die Frist ermöglicht eine angemessene Reduktion der Wildbestände. So sollen mögliche negative Auswirkungen auf angrenzende Flächen ausgeschlossen werden.
Um Wildtiere wie Rehkitze zu schützen, müssen landwirtschaftliche Flächen vor dem Mähen – besonders in der sensiblen Zeit bis Mitte Juni abgesucht werden. In der Regel übernehmen der oder die zuständige Jagdausübungsberechtigte zuverlässig diese Aufgabe. Künftig sollen erweiterte Regelungen Landwirtinnen und Landwirten mehr Planungssicherheit geben, und Rechtssicherheit für die Fälle schaffen, in denen die Absprachen nicht funktionieren, um so die Rehkitzrettung weiter zu verbessern. So soll künftig rechtzeitig vor der Mahd der oder die Jagdausübungsberechtigte persönlich informiert werden. Sollte dem oder der Jagdausübungsberichtigten das Absuchen der Fläche nicht möglich sein, ist der Flächenbewirtschafter beziehungsweise die Flächenbewirtschafterin berechtigt, Maßnahmen zur Wildtierrettung selbst zu veranlassen oder durchzuführen. Dabei muss mindestens eine sachkundige Person mit bestandener Jägerprüfung anwesend sein.
Für einen verbesserten Tierschutz sollen im Gesetzesentwurf im Rahmen des Jagdschutzes das Töten von Hunden verboten und die Beschränkung des Tötens auf verwilderte, wildernde Hauskatzen aufgenommen werden. Außerdem soll der Einsatz von Hunden in der Baujagd auf Raubwild in Naturerdbauten künftig nicht mehr gestattet sein, sondern lediglich in Kunstbauten. Der Einsatz von Totfanggeräten soll weitestgehend verboten werden.
Die Nutria breitet sich in Niedersachsen seit Jahren aus und richtet an Deichen immense Schäden an. Mit dem neuen Jagdgesetz beabsichtigt das Land, den Hochwasser- und Deichschutz zu stärken. Wenn Revierinhaberinnen und Revierinhaber die Nutria in ihrem Revier nicht ausreichend bejagen, sollen sie verpflichtet werden, sachkundige und berechtigte Dritte zu dulden, die auf Anordnung der Jagdbehörde Maßnahmen zur Nutriabekämpfung übernehmen.
Neue Regelungen für die Ausbildung von Jagdhunden am lebenden Tier standen besonders im Fokus der Überarbeitung. Während bespielweise die Ausbildung am Schwarzwildgatter und mit der lebenden Ente bestehen bleiben soll, wurde im Zuge der Erarbeitung des Gesetzesentwurfs vereinbart, Alternativen für den fachlich und aus Sicht des Tierschutzes umstrittenen Einsatzes von lebenden Füchsen in Schliefenanlagen zu prüfen. Diese Prüfung soll in den kommenden Monaten mittels Forschungsvorhaben intensiviert werden. Zeitnah nach Inkrafttreten des Gesetzes soll eine Verordnung zur Ausbildung und Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Kraft gesetzt werden. Diese soll die aktuelle Rechtsprechung beim Thema Jagdhunderassen nachvollziehen und so Rechtssicherheit schaffen. Die entsprechende Verordnungsermächtigung im Gesetz soll deswegen um die Ausbildung erweitert werden.
Jagdministerin Miriam Staudte: „Der Gesetzesentwurf liefert konkrete Verbesserungen für ein modernes Jagdgesetz. Bei Wahrung von Traditionen setzten wir im Sinne der Waidgerechtigkeit auf mehr Tierschutz - für Jagdhunde und Wildtiere gleichermaßen. Auch ökologische, wildbiologische und ethische Kriterien greifen wir auf. Das kann zu einer höheren Akzeptanz der Jagd in der Gesellschaft beitragen. Zugleich sorgen wir mit neuen jagdlichen Regelungen für einen verbesserten Hochwasserschutz und bauen veraltete bürokratische Vorgaben ab.“
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erstellt am:
07.10.2025
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