Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Volksabstimmungsgesetzes sowie des Kammergesetzes für die Heilberufe

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf eines Artikelgesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Volksabstimmungsgesetzes sowie des Kammergesetzes für die Heilberufe zur Einbringung in den Landtag freigegeben.

Mit dem Gesetzentwurf soll die Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen umgesetzt werden.

In der Sache geht es um den Wunsch um Zurückhaltung bei der Einführung neuer oder bei der Änderung bestehender Rechts- und Verwaltungsvorschriften, mit denen der Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränkt wird. Derartige Regelungen sollen streng auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden, bevor sie erlassen werden. Das soll auch für Vorschriften gelten, die im Rahmen von Volksinitiativen, Volksbegehren, Volksentscheiden oder im Bereich des Kammergesetzes für Heilberufe erlassen werden.


Mit der Richtlinie (EU) 2018/958 werden Regeln für einen gemeinsamen Rechtsrahmen zur Durchführung von Verhältnismäßigkeitsprüfungen vor der Einführung neuer oder der Änderung bestehender Rechts- und Verwaltungsvorschriften festgelegt, mit denen der Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränkt wird.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mi.niedersachsen.de.

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.11.2023

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln