Artikel-Informationen
erstellt am:
22.08.2023
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833
Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag, auf Vorschlag der niedersächsischen Innenministerin Daniela Behrens, den Entwurf eines Artikelgesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid – Niedersächsisches Volksabstimmungsgesetz (NVAbstG) sowie zur Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe (HKG) zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Mit dem Gesetzentwurf soll die Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen umgesetzt werden.
Mit der Richtlinie (EU) 2018/958 werden Regeln für einen gemeinsamen Rechtsrahmen zur Durchführung von Verhältnismäßigkeitsprüfungen vor der Einführung neuer oder der Änderung bestehender Rechts- und Verwaltungsvorschriften festgelegt, mit denen der Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränkt wird.
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22.08.2023
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