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Entwurf eines Gesetzes zur Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen im Bereich des Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid sowie zur Änderung des Kammergesetzes für Heilberufe

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag, auf Vorschlag der niedersächsischen Innenministerin Daniela Behrens, den Entwurf eines Artikelgesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid – Niedersächsisches Volksabstimmungsgesetz (NVAbstG) sowie zur Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe (HKG) zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Mit dem Gesetzentwurf soll die Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen umgesetzt werden.

Mit der Richtlinie (EU) 2018/958 werden Regeln für einen gemeinsamen Rechtsrahmen zur Durchführung von Verhältnismäßigkeitsprüfungen vor der Einführung neuer oder der Änderung bestehender Rechts- und Verwaltungsvorschriften festgelegt, mit denen der Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränkt wird.

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.08.2023

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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