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Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Änderung des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes

Das Landeskabinett hat am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf und dessen Einbringung in den Landtag beschlossen, der die Befristung von Auskunftsverlangen der Polizei und des Verfassungsschutzes gegenüber Anbietern von Telekommunikationsdiensten aufheben soll. Mit diesem Gesetzentwurf soll, so Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius, eine Befugnis dauerhaft anwendbar werden, die für Polizei und Verfassungsschutz eine hohe Bedeutung bei der effektiven Gefahrenabwehr sowie beim Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hat.

Gegenstand der beabsichtigten Gesetzesänderung ist die Entfristung der Verpflichtung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten, bestimmte Daten, wie Rufnummern und andere Anschlusskennungen, Namen, Anschrift und Geburtsdatum des Anschlussinhabers, an Polizei und Verfassungsschutz zu übermitteln. Darüber hinaus beziehen sich die Auskunftsverlangen auch auf Zugangssicherungscodes (insbesondere PIN und PUK) sowie die Identifizierung von dynamischen IP-Adressen. 2013 wurden die fraglichen Regelungen mit einer Befristung versehen, die vorsah, dass die Vorschriften am 1. Juli 2015 wegfallen, wenn der Gesetzgeber keine weitere Entscheidung trifft. 2015 wurde die Befristung der Vorschriften um ein Jahr verlängert. Das bedeutet, dass ohne eine weitere Entscheidung des Gesetzgebers die Regelungen am 1. Juli 2016 wegfallen würden. Um das zu verhindern, bedarf es einer Gesetzesänderung, die darin besteht, den 2013 vorgesehenen Wegfall der Vorschriften zu streichen. Dadurch blieben die Regelungen in den jeweiligen Gesetzen bestehen und würden unbefristet weiter gelten.

Dies soll mit dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf sichergestellt werden. Nach der Bewertung der Landesregierung sind die Auskunftsverlangen für die polizeiliche sowie für die verfassungsschutzbehördliche Aufgabenerfüllung unerlässlich. Der Landtag muss dazu die abschließende Entscheidung treffen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.03.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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