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Evaluation – Niedersächsisches Wohnraumschutzgesetz wird positiv bewertet

Die Landesregierung wird dem Landtag einen Bericht über die Evaluation zum Niedersächsischen Wohnraumschutzgesetz vorlegen. Dafür gab das Kabinett am (heutigen) Dienstag „grünes Licht“.

Das im März 2021 in Kraft getretene Gesetz soll dafür sorgen, dass Unterkünfte und Wohnraum für Beschäftigte den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nach der Niedersächsischen Bauordnung entsprechen. Vermieterinnen und Vermieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer sollen nicht mit minderwertigen Immobilien – landläufig so genannten „Schrottimmobilien“ – Gewinne erwirtschaften, ohne sie vernünftig instand zu halten. Das Gesetz wurde im vergangenen Jahr auf Wirksamkeit und Aufwand überprüft. 138 Kommunen hatten sich zurückgemeldet, das Gesetz wurde bisher in zehn Kommunen bei insgesamt 161 Objekten angewendet.

Zu den Herausforderungen gehörten Schäden am Dach, undichte Außenwände, defekte Fenster sowie Beschädigungen von Wasserrohren. Teilweise führten die Schäden zu Schimmelbefall, und zwar in erheblichem Ausmaß. Als weitere Missstände wurden genannt: Ungezieferbefall, fehlende Rauchwarnmelder, blockierte oder ungeeignete Rettungswege.

Das Gesetz hat insbesondere die Beseitigung und Eindämmung von Verwahrlosungen, Missständen und Überbelegungen zum Ziel. Es soll auch dazu beitragen, unlautere Geschäftsmodelle im Zusammenhang mit Überbelegungen aufzudecken und das Wohnumfeld zu verbessern.

Das Niedersächsische Wohnraumschutzgesetz nimmt vor allem die Eigentümerinnen und Eigentümer in die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Unterkünfte und Wohnraum für Beschäftige in einem angemessenen Zustand sind. Sie müssen unter anderem sicherstellen, dass

  • eine ausreichende natürliche Belichtung und Belüftung möglich sind,
  • Anschlüsse für Energie- und Wasserversorgung vorhanden sind,
  • eine angemessene Beheizung der Aufenthaltsräume möglich ist,
  • es in ausreichendem Umfang sanitäre Anlagen gibt und
  • eine angemessene Versorgung mit Heizenergie, Strom und Trinkwasser erfolgt.


Die Gemeinden haben mit dem Gesetz die Möglichkeit, die notwendigen Anordnungen zu treffen, wenn den Verpflichtungen nicht nachgekommen wird. Im äußersten Fall kann die Gemeinde die „Unbewohnbarkeit“ erklären.

Bauminister Olaf Lies: „Die Evaluation bestätigt noch einmal, dass wir – wie bei Verabschiedung des Gesetzes auch postuliert – glücklicherweise kein flächendeckendes Problem in Niedersachsen mit minderwertigem Wohnraum haben. Die Instrumente des Gesetzes werden aber von den Kommunen, in denen es solche Missstände gibt und sie zur Anwendung kamen, gut genutzt und zeigen Wirkung. Die Instrumente werden mehrheitlich positiv bewertet. In der Praxis hat sich gezeigt, dass oftmals schon die Aufforderung zur Beseitigung von Missständen ausgereicht hat, um die Probleme zu lösen. Wir haben hier also den Kommunen eine gutes Instrumentarium an die Hand gegeben, das dort, wo es Probleme gibt, auch seine Wirkung entfaltet.“


Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium
pressestelle@mw.niedersachsen.de

Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.03.2024

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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