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Fairer Bodenmarkt – Kabinett beschließt Agrarstrukturgesetz

Das Kabinett hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und Verbesserung der bäuerlichen Agrarstruktur in Niedersachsen beschlossen und an den Landtag überwiesen. Verschiedene Anregungen aus der Verbändeanhörung wurden aufgenommen. Es wurde darauf geachtet, den bürokratischen Aufwand der Neureglungen begrenzt zu halten. Mit der Gesetzesinitiative verfolgt die Niedersächsische Landesregierung das Ziel, den Zugang zu Acker- und Grünland für aktive landwirtschaftliche Betriebe zu erleichtern und in ihrer Vielfalt zu bewahren.

Ständig steigende Kaufpreise haben dazu geführt, dass mit den Ernteerträgen Flächenzukäufe nicht mehr refinanziert werden können. Boden droht so immer stärker zum Spekulationsobjekt zu werden. Mit dem Gesetz soll aber auch der Preisanstieg im Pachtmarkt gedämpft werden. Spekulationen mit ländlichem Grund und Boden sollen eingedämmt und Flächen- und Anteilserwerbungen durch außerlandwirtschaftliche Investoren soll entgegengewirkt werden. Insbesondere sollen mit dem neuen Gesetz Wachstumschancen für klein- und mittelständige Familienbetriebe und Betriebsgemeinschaften gestärkt und Existenzgründungen junger, gut ausgebildeter Menschen durch den Zugang zu Land ermöglicht werden.

Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzesentwurfes sind:

Der Entwurf sieht eine Versagungsmöglichkeit der Grundstücksverkehrsausschüsse – sie sind die hier zuständigen Genehmigungsbehörden – vor bei einem Kaufpreis von 50 Prozent über dem Verkehrswert beziehungsweise über der durchschnittlichen Pacht vor. Diese Preismissbrauchsregelungen sollen preisdämpfend wirken, Bodenspekulationen vermeiden und gleichzeitig betrieblichen Aspekten ausreichend Rechnung tragen.

Die Genehmigungsbehörden sollen des Weiteren die Möglichkeit bekommen, den Verkauf beziehungsweise die Verpachtung von land- oder fortwirtschaftlichen Flächen zu versagen, wenn es dadurch zu einer agrarstrukturell nachteiligen Flächenanhäufung kommen würde. Im Vergleich zur ersten Fassung des Gesetzentwurfs wurden die Obergrenzen für den Kauf von landwirtschaftlichen Flächen nach der Verbändeanhörung angehoben. Künftig soll die Genehmigung für Kauf dann versagt oder eingeschränkt werden können, wenn die Betriebsgröße ein Achtfaches beziehungsweise für Personengesellschaften oder Genossenschaften ein Zehnfaches über der durchschnittlichen Fläche niedersächsischer Betriebe liegt. So soll eine breite Eigentumsstreuung gewährleistet und eine überstarke Flächenkonzentration vermieden werden.

Auch wenn ein direkter Zusammenhang zwischen der Fläche und dem erwerbenden oder pachtenden Betrieb fehlt, beispielsweise bei großer räumlicher Entfernung, haben die Behörden die Möglichkeit den Verkauf oder die Verpachtung zu untersagen. Ziel der Landesregierung ist dabei, dass Entwicklungsbedarfe und Entwicklungsziele regionaler bäuerlicher Betriebe künftig stärker berücksichtigt werden.

Zukünftig sollen nur die Verpächterinnen und Verpächter verpflichtet sein, den Abschluss oder die Änderung eines Landpachtvertrages anzuzeigen. Eine „Abwälzung“ dieser Pflicht auf den Pächter beziehungsweise die Pächterin ist nicht mehr möglich. Sollen Anteile beziehungsweise Beteiligungen an landwirtschaftlichen Unternehmen und ländlichem Grundbesitz von außerlandwirtschaftlichen Investoren, so genannten Share Deals, erworben, veräußert oder verpachtet werden, sieht der Gesetzesentwurf eine Zustimmungspflicht der Genehmigungsbehörden vor. Bisher unterliegen der Genehmigungspflicht nur Vorgänge, bei denen ein direkter Eigentümerwechsel an der Fläche stattfindet. Bei Share Deals bleibt die Gesellschaft jedoch unverändert Eigentümerin der Fläche. Es kommt somit bisher zu intransparenten Anteilsveränderungen innerhalb der Gesellschaft – zum Beispiel durch Anteilserwerb, Verschmelzung, Spaltung, Anwachsung. Hier soll Transparenz geschaffen werden.

Wenn die Niedersächsische Landgesellschaft (NLG) im Rahmen ihrer Zuständigkeit ein Vorkaufsreicht für landwirtschaftliche Flächen geltend macht, war bislang sowohl von der NLG als auch von dem nacherwerbenden Betrieb die Grunderwerbssteuer abzuführen. Mit der Gesetzesänderung soll geregelt werden, dass der Kauf von der NLG künftig sogleich für den Nacherwerbenden getätigt wird. Damit könnte der bürokratische Aufwand minimiert werden, die Grunderwerbssteuer würde nur einmalig fällig.

Bisher ergibt sich die Genehmigungspflicht für Erwerbe land- und forstwirtschaftlicher Flächen aus § 2 des Grundstückverkehrsgesetzes und die Anzeigepflicht von Landpachtverträgen aus § 2 des Landpachtverkehrsgesetzes. Dies wird nun in den Gesetzesentwurf übernommen, notwendige Verstärkungen und Konkretisierungen werden vorgeschlagen. Mehrere Gesetze auf Bundes- und Landesebene (Landpachtgesetz, Reichssiedlungsgesetz, Grundstücksverkehrsgesetz) sollen für Land- und forstwirtschaftliche Flächengeschäfte in Niedersachsen künftig in nur einem Gesetz zusammengefasst werden. Des Weiteren soll künftig ein Anteil von 40 Prozent Frauen in den Grundstücksverkehrsausschüssen angestrebt werden.

Agrarministerin Miriam Staudte: „Landwirtschaftliche Flächen bilden die Grundlage für die Erzeugung unserer Lebensmittel. Grund und Boden ist aber zu einem lukrativen Spekulationsobjekt geworden, bei dem viele Bauern nicht mehr mithalten können. Der Anstieg der Bodenpreise ist einer der stärksten Kostentreiber für die Land- und Forstwirtschaft und größtes Hemmnis für eine Existenzgründung und Betriebserweiterung für junge Landwirtinnen und Landwirte. Mit dem Agrarstrukturgesetz wollen wir in Niedersachsen unter anderem dazu beitragen, den Bodenmarkt wieder zu normalisieren und die massiven Preissteigerungen der letzten Jahre abbremsen. So wollen wir dafür sorgen, dass aktiven landwirtschaftliche Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben und Existenzgründerinnen und Existenzgründer der Flächenzugang erleichtert wird und Familienbetriebe fortbestehen und weiter wachsen können. Teuer erworbener Boden muss intensiver bewirtschaftet werden, um die Kosten wieder reinzuholen. Und, je intensiver bewirtschaftet wird, umso schwieriger ist es für die Artenvielfalt. Eine preisdämpfende Wirkung ist also auch für die Natur gut.“

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@ml.niedersachsen.de

Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.08.2025

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
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Tel: 0511/120-6946

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