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Fortschreibung des COVID-19-Sondervermögens – weitere 312 Millionen Euro werden zur vorzeitigen Schuldentilgung verwendet

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag die sechste Fortschreibung des Finanzierungsplans zum COVID-19-Sondervermögen beschlossen. Gegenüber der letzten Fortschreibung im Februar 2024 werden 312 Millionen Euro nicht mehr für Zwecke des Sondervermögens benötigt und darum zur vorzeitigen Tilgung von Krediten verwendet.

Dazu der Niedersächsische Finanzminister Gerald Heere: „Erfreulicherweise mussten wir weniger Mittel zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie einsetzen, als zunächst befürchtet. Das verschafft uns Freiräume für die Zukunft. Denn seit vergangenem Jahr tilgen wir planmäßig die Notlagenkredite über einem Zeitraum von 25 Jahren. Jeder Euro, den wir vorzeitig tilgen können, entlastet künftige Landeshaushalte gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.“

Das COVID-19-Sondervermögensgesetz gibt eine klare Zweckbindung für die Verwendung der Mittel vor. Zur Ausfinanzierung bestehender Verpflichtungen aus Förderprogrammen und Maßnahmen zur Gewährleistung der Gesundheitsvorsorge und zur Stärkung des Gesundheitswesens, für bestimmte Bauausgaben, für Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz sowie für Anwalts- und Gerichtskosten stehen im COVID-19-Sondervermögen nun noch rund 988 Millionen Euro zur Verfügung. Diese setzen sich aus eigenen Mitteln und Erstattungen des Bundes zusammen, sind also nicht mehr durch Notlagenkredite finanziert.

Hintergrund:

Am 12. Mai 2020 hat der Niedersächsische Landtag das COVID-19-Sondervermögen eingerichtet. Mit dem Sondervermögen standen über 8,1 Milliarden Euro zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie zur Verfügung.

Im gleichen Jahr hat der Niedersächsische Landtag Notlagenkredite in Höhe von 7,361 Milliarden Euro bereitgestellt, die nur teilweise in das COVID-19-Sondervermögen eingingen. 2023 erfolgte eine Sondertilgung aus dem COVID-19-Sondervermögen in Höhe von 2,145 Milliarden Euro und 2024 eine weitere Sondertilgung über 254 Millionen Euro. Nun werden weitere 312 Millionen Euro zur vorzeitigen Tilgung dieser Kredite verwendet.

Der noch verbleibende Betrag in Höhe von rund 3,5 Milliarden Euro ist (seit 2024) über einen Zeitraum von 25 Jahren zu tilgen.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mf.niedersachsen.de

Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.09.2025

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

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