Fortschreibung des Maßnahmenfinanzierungsplans zur Digitalisierung: 70 Millionen Euro zusätzlich für den Breitbandausbau und weitere wichtige Impulse
Das Kabinett hat in der (heutigen) Sitzung die Fortschreibung ihres Digitalisierungsplans beschlossen. Mit dem sogenannten Maßnahmenfinanzierungsplan wird jährlich festgelegt, wie die Gelder aus dem Sondervermögen Digitalisierung eingesetzt werden. Mit dem Sondervermögen sollen neben dem Breitbandausbau laufende und zukünftige Digitalisierungsprojekte in Niedersachsen in den Bereichen Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung umgesetzt werden. Die Fördermaßnahmen sollen auch den Einsatz von innovativen Technologien wie Künstlicher Intelligenz ermöglichen.
Um die Mittel des Sondervermögens möglichst zielgerichtet einzusetzen, wurden in allen Ministerien bereits eingeplante Maßnahmen überprüft und bei Bedarf Umschichtungen vorgenommen. Restmittel von abgeschlossenen Maßnahmen wie beispielsweise „Telemedizinische Projekte und Ambient Assisted Living“ sowie der „Ausweitung von IVENA auf ganz Niedersachsen“ im Sozialministerium wurden genutzt, um neue Maßnahmen auf den Weg zu bringen: unter anderem der „Aufbau einer eLearning-Plattform zum Thema Gleichstellung“, die „Einrichtung einer digitalen Landkarte zur Übersicht über die Unterstützungsangebote zur Gewinnung von Fach- und Nachwuchskräften“ und die „Einrichtung einer öffentlichen Online-Datenbank zum Aktionsplan Inklusion“.
Digitalministerin Daniela Behrens: „Mit der Anpassung des Maßnahmenfinanzierungsplans reagieren wir auf die aktuellen Rahmenbedingungen. Wir setzen einerseits die beschlossenen strukturellen Änderungen wie die Bündelung von Digitalisierungsaufgaben im Innen- und Digitalisierungsressort um. Darüber hinaus stellen wir die digitale Teilhabe aller Menschen in Niedersachsen in den Vordergrund. Wir ergänzen dazu gezielt Maßnahmen, z.B. in den Bereichen Kultur und Soziales, aber auch beim Ausbau der digitalen Infrastruktur. Für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur führen wir dem Sondervermögen Digitalisierung 70 Millionen Euro zusätzlich zu.“
Hintergrund:
Der Maßnahmenfinanzierungsplan ist ein Instrument, mit dem die Landesregierung die geplanten Digitalisierungsprojekte und deren Finanzierung für jedes Haushaltsjahr festlegt und regelmäßig aktualisiert. Mit der regelmäßigen Aktualisierung des Maßnahmenfinanzierungsplan zum Sondervermögen Digitalisierung sorgt das Kabinett für eine Finanzierung und Priorisierung von Digitalisierungsprojekten. Mit den Anpassungen soll gewährleistet werden, dass die für Digitalisierungsmaßnahmen zur Verfügung stehenden Mittel bestmöglich eingesetzt werden. Durch die Ausweitung des Sondervermögens will die Landesregierung Digitalisierungsmaßnahmen verstärken und beschleunigen.
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Artikel-Informationen
erstellt am:
07.10.2025
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