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Geplante Kapitalstärkung der Nord/LB wird auf die Zielgerade gebracht


Die niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Montag den gesetzgeberischen Prozess zur Kapitalstärkung der Nord/LB gestartet. Das Kabinett beschloss zum einen den „Gesetzentwurf zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern zur Neufassung des Staatsvertrages über die Norddeutsche Landesbank – Girozentrale – (Nord/LB)“ und zum Zweiten den „Gesetzentwurf zum Zwecke der nachhaltigen Ausrichtung der Norddeutschen Landesbank – Girozentrale –„ (Nord/LB Gesetz). Für die Einbringung in den Landtag wird eine sofortige Ausschussüberweisung beantragt.


Mit diesem Kabinettsbeschluss wird das parlamentarische Verfahren zur Kapitalstärkung der Bank angeschoben. Finanzminister Reinhold Hilbers: „Die finale Entscheidung der EU-Kommission steht noch aus. Wir haben aber alle notwendigen Unterlagen eingereicht und starten sowohl auf europäischer Ebene als auch im Land Niedersachsen die erforderlichen weiteren Schritte.“ Hilbers bietet dem Haushaltsausschuss des Landtages eine zeitnahe und umfassende Information in vertraulicher Sitzung an.


„Mit der geplanten Kapitalstärkung verhalten wir uns marktgerecht“, erklärte Hilbers. „So wie die Maßnahmen ausgestaltet sind, stellen sie für das Land die wirtschaftlichste Lösung dar. Die Beteiligung soll Landesvermögen sichern und sie erfolgt zu marktgerechten Konditionen.“


Damit die Kapitalstärkung vor dem Jahresabschluss durchgeführt werden kann, wird der Landtag gebeten, ein Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den beteiligten Ländern sowie ein „Nord/LB-Gesetz“ zu verabschieden. Mit der Neufassung des Staatsvertrages soll insbesondere die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass sich die Institutssicherungseinrichtungen der Sparkassen-Finanzgruppe als juristische Person des Privatrechts an der Kapitalstärkung beteiligen können. Auf Initiative von Sachsen-Anhalt ist die Unterzeichnung des Staatsvertrages durch die beteiligten Länder erst nach der Notifizierung durch die EU-Kommission geplant. Mit dem „Nord/LB-Gesetz“ wird die Umsetzung in Niedersachsen geregelt.


Dem Finanzminister ist es wichtig, dass dabei ausreichend Raum für die parlamentarische Beratung bleibt. „Mit dem gewählten Verfahren haben alle Parlamentarier die Möglichkeit, sich umfassend mit der geplanten Neuausrichtung der Bank und den geplanten Gesetzen zu befassen. Es geht um den Erhalt unseres Landesvermögens sowie der Nord/LB als Partnerin für die niedersächsische Wirtschaft. Natürlich werden die Ergebnisse des Prüfverfahrens berücksichtigt und alle Beschlüsse unter Vorbehalt gestellt“, erklärte der Finanzminister.


Die bisherigen Träger und die Sparkassen-Finanzgruppe haben eine gemeinsame Neuausrichtung und Stärkung der Kapitalbasis der Bank von insgesamt 3,6 Milliarden Euro verabredet. Das Land Niedersachsen wird sich daran mit einer Kapitalerhöhung von 1,5 Milliarden Euro sowie mit einer Kapitalentlastung in Höhe von 800 Millionen Euro in Form von Garantien und der Übernahme von Beteiligungen beteiligen. Garantien werden nur dann gezogen, wenn Kredite nicht mit ihrem bilanzierten Wert abgewickelt werden. Für die Übernahme der Garantien erhält das Land im Gegenzug Gebühren, die risikoorientiert ermittelt wurden.


Zugleich wird die Bank auf der Grundlage eines robusten Businessplans neu ausgerichtet. Die Nord/LB soll sich zukünftig sehr viel stärker auf das regionale Geschäft konzentrieren. Sie wird kleiner werden, aber auch schlagkräftiger und nachhaltig rentabel.


Zurzeit läuft ein Verfahren bei der EU-Kommission. Dabei werden die geplanten Kapitalmaßnahmen sowie das Geschäftsmodell und der Businessplan einem Dritt-Investorentest unterzogen. Eine Beihilfefreiheit besteht dann, wenn sich Niedersachsen sowie die anderen Beteiligten wie private Investoren am Markt verhalten, also eine marktgerechte Lösung geplant ist. Die Bank und ihre Träger sind in einem engen Austausch mit der EU-Kommission und der Bankenaufsicht. „Das formelle Notifizierungsverfahren wurde eingeleitet“, erklärte Finanzminister Hilbers. Bisher gibt es keine Signale die gegen eine positive Einschätzung sprechen.


Das Investment des Landes soll entsprechend im Rahmen des Beteiligungsmanagements erfolgen. Niedersachsen wird nach seinen Plänen kein Steuergeld einsetzen. Die Finanzierungskosten des Investments werden aus den Dividenden gezahlt, die die Nord/LB ausschütten wird.


Zum Hintergrund:

Die Nord/LB ist eine wichtige Beteiligung des Landes. Sie ist die führende Universalbank im Norden Deutschlands und finanziert kleine, mittlere und große Unternehmen. Obwohl die Nord/LB über profitable Geschäftsfelder verfügt, befindet sie sich aktuell in einer schwierigen Lage. Wie bei anderen Banken auch, sind von der Nord/LB in der Vergangenheit Schiffskredite vergeben worden. Aufgrund des anhaltend schwachen Schiffsmarktes sind viele dieser Kredite „notleidend“ geworden (NPL-Portfolio).

Die Bank hat bei dem Abbau der Schiffskredite große Fortschritte gemacht. In diesem Zusammenhang hat die Nord/LB für das gesamte NPL-Portfolio eine umfangreiche zusätzliche Risikovorsorge gebildet, was auch Auswirkungen auf die Kapitalquoten der Bank hat. Um eine nachhaltige Ausrichtung der Bank zu sichern, benötigt die Bank daher Kapital.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.11.2019

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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