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Geplantes Quartiersgesetz schafft Freiräume für innovative Stadtentwicklung

Die niedersächsische Landesregierung gibt Städten und Gemeinden ein zusätzliches Instrument für innovative Stadtentwicklung an die Hand. Dazu hat das Kabinett am (heutigen) Dienstag den Entwurf des Niedersächsischen Gesetzes zur Stärkung der Quartiere durch private Initiativen (Niedersächsisches Quartiersgesetz „NQG“) zur Verbandsanhörung freigegeben.


Mit dem Gesetzesvorschlag möchte Niedersachsen eine Öffnungsklausel im Baugesetzbuch nutzen. Diese ermöglicht es den Ländern, Regelungen für private Initiativen zur Stadtentwicklung und deren Finanzierung zu treffen. Private Initiativen sowie Städte und Gemeinden sollen sich besser abstimmen und durch verschiedene Maßnahmen die Attraktivität von Innenstädten, Orts- und Stadtteilzentren sowie anderen Quartieren steigern können. „Dabei liegt der Fokus nicht allein auf Innenstädten und zentralen Versorgungsbereichen“, so Niedersachsens Bauminister Olaf Lies. Es soll sich spürbar etwas für die Menschen vor Ort, in ihren Wohnvierteln oder Stadtteilen tun. Sie sollen sich noch mehr mit ihrem Quartier identifizieren.“


Durch das Niedersächsische Quartiersgesetz sollen zusätzliche Handlungspotenziale und finanzielle Beiträge für die Stadtentwicklung generiert werden. So sollen vor allem bestehende Quartiere mit Blick auf wirtschaftliche Veränderungen, die Energiewende und dem demografischen Wandel weiterentwickelt und gestärkt werden können. Auf Vorschlag privater Initiativen könnten Gemeinden den dafür notwendigen rechtlichen Rahmen schaffen, Aufwertungsmaßnahmen per Satzung festlegen und in privater Verantwortung umsetzen lassen. Gedacht ist beispielsweise an gemeinsame Maßnahmen zur energetischen Verbesserung von Wohnquartieren, die Einrichtung von Coworking-Räumen oder an bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Es obliegt der Entscheidung der Städte und Gemeinden, ob und wie sie Quartiersinitiativen fördern und unterstützen wollen. Die kommunale Planungshoheit wird durch das Gesetzesvorhaben nicht beeinträchtigt.


Weitere Informationen erhalten Sie hier:

https://niedersachsen.de/startseite/politik_staat/gesetze_verordnungen_und_sonstige_vorschriften/gesetz_und_verordnungsentwurfe_auszug/gesetz--und-verordnungsentwuerfe-auszug-147286.html

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.09.2019
zuletzt aktualisiert am:
18.09.2019

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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