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Gesetzesänderung zu EU-Fördergesetz geht in die Verbandsbeteiligung

Das Niedersächsisches ELER-Fördergesetz, also das Gesetz, das die Ausführung der EU-Förderung für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER = Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) regelt, soll aktualisiert werden. Damit soll eine weiterentwickelte Bundes- und EU-Gesetzgebung aufgegriffen werden. Am (heutigen) Dienstag hat das Kabinett zugestimmt, den Gesetzesentwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben

Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, das Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber so zu ändern, dass gerade kleinere gemeinnützige Vereine von einer vereinfachten Antragstellung profitieren, da sie nun nicht mehr bestimmte Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) anwenden müssen. Dies betrifft beispielsweise Vergaben unterhalb bestimmter Schwellenwerte, beziehungsweise den Verzicht auf europaweite Ausschreibungen

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Gerade kleinere Vereine sollen von den vereinfachten Regelungen zur ELER-Förderung in Niedersachsen profitieren können, um die EU-Gelder für die Entwicklung der ländlichen Räume optimal einzusetzen. Besonders im Flächenland Niedersachsen ist das wichtig. Ein weiterer beabsichtigter positiver Effekt ist – ganz im Sinne unserer Offensive ‚Einfacher, schneller, günstiger‘ – ein verschlankter Verwaltungsprozess und damit weniger Bürokratie.“


Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@ml.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.06.2025

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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