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Hohe Zufriedenheit mit Vorschriften zu hybriden Sitzungen in kommunalen Gremien – Landesregierung übermittelt Evaluation an den Landtag

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Inhalt der Evaluation der Vorschriften über die Durchführung hybrider Sitzungen in kommunalen Gremien zugestimmt und deren Übermittlung an den Landtag beschlossen.

Zentrales Ergebnis der Evaluation ist, dass die Regelungen zu hybriden Sitzungen bei allen Anwenderkreisen zu einer hohen Zufriedenheitsquote geführt haben. Insbesondere bei den Abgeordneten, für die der Gesetzgeber die Regelung in erster Linie geschaffen hat, fiel die Zufriedenheitsquote besonders gut aus.

Die niedersächsischen Kommunen hatten im Jahr 2022 die Option erhalten, die Teilnahme an Sitzungen der kommunalen Gremien per Videokonferenztechnik auch außerhalb epidemischer Lagen zuzulassen. Die Möglichkeiten der fortschreitenden Digitalisierung sollten von den kommunalen Gremien fortan dafür genutzt werden können, unterschiedliche Lebenssituationen besser mit dem kommunalen Mandat in Einklang zu bringen. Die dauerhafte Verankerung der Zulässigkeit von Hybridsitzungen auch außerhalb von Pandemielagen stellte dabei einen Systemwechsel dar, da die Mitglieder kommunaler Gremien nicht mehr nur ausschließlich an einem gemeinsamen Sitzungsort in einer Präsenzsitzung zusammentreten und Entscheidungen treffen können.

Die seinerzeit im Gesetz verankerte Evaluierungsverpflichtung sollte daher der Prüfung dienen, ob die entsprechenden Regelungen tatsächlich erforderlich sind und sich in der kommunalen Praxis bewähren. Hierzu wurden mit den Kommunen, den Vorsitzen der Vertretung, den sonstigen Abgeordneten und den Kommunalaufsichtsbehörden die Anwender der Vorschrift einbezogen, um die in der Praxis gewonnen Erfahrungen in die Evaluation einbeziehen zu können.

Niedersachsens Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, erklärt: „Die Ergebnisse der Evaluation zeigen, dass die Möglichkeit von hybriden Sitzungen eine bessere Vereinbarkeit des Mandats mit Familie und Beruf fördert. Die Umfrage hat deutlich gemacht, dass sich die Teilnahme dadurch einfacher mit familiären Aufgaben wie der Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen sowie mit beruflichen Verpflichtungen oder Erkrankungen vereinbaren lässt. Die Teilnahme per Videokonferenztechnik ermöglicht es Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern, häufiger an Sitzungen teilzunehmen und ist daher auch ein gutes Mittel zur Erhaltung der Beschlussfähigkeit. Damit einher geht eine Stärkung demokratischer Prozesse. Gerade in großflächigen Kommunen im Flächenland Niedersachsen können zudem zeitaufwendige Anfahrtswege zum Sitzungssaal vermieden werden.“

Eine weitere Erkenntnis der Evaluation ist, dass technische Probleme nur selten aufgetreten sind und ganz überwiegend nicht so gravierend waren, dass Sitzungsabbrüche erforderlich wurden. Die Gremienarbeit ist durch die digitale Zuschaltung von Mitgliedern sinnvoll möglich und erleidet keine überwiegenden Nachteile. Die Ermächtigung hat den Kommunen mehr Handlungsspielräume verschafft, um das vom Gesetzgeber beabsichtigte Ziel nach der Vereinbarkeit eines kommunalen Ehrenamtes mit Familie und Beruf zu verbessern. Die Regelung zu hybriden Sitzungen ist darüber hinaus auch geeignet, den Anteil von Frauen in kommunalen Ämtern zu erhöhen sowie das berufsmäßige und ehrenamtliche Engagement auf kommunaler Ebene allgemein zu unterstützen.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mi.niedersachsen.de

Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.12.2025

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

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