Juristenausbildung wird modernisiert – Niedersachsen bringt Reform in den Landtag ein
Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Reform der Juristenausbildung in den Landtag einzubringen. Mit mehr Flexibilität, digitalen Prüfungsformaten und erweiterten Wahlmöglichkeiten soll die Ausbildung an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden.
Kernpunkt der Reform ist die Einführung des sogenannten E-Examens: Prüflinge sollen ihre Aufsichtsarbeiten in den beiden juristischen Staatsexamen zukünftig auch elektronisch verfassen können. Damit geht die niedersächsische Justiz einen weiteren, großen Schritt in Richtung Digitalisierung und vereinfacht zugleich den Prüfungsablauf für die Kandidaten und Kandidatinnen, ebenso für die Prüferinnen und Prüfer und das Prüfungsamt.
Daneben sieht der Gesetzentwurf weitere Verbesserungen in der juristischen Ausbildung vor:
- Das im Studium verpflichtende Gerichtspraktikum soll künftig auch bei den Landgerichten, Fachgerichten (Arbeitsgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit und Sozialgerichtsbarkeit) oder den Staatsanwaltschaften erbracht werden können.
- Außerdem sieht der Entwurf eine Flexibilisierung bei der Zulassung zur Pflichtfachprüfung vor: Studierende sollen sogenannte Schlüsselqualifikationen wie etwa Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik oder Streitschlichtung auch in anderen Studiengängen erwerben können.
- Die im Schwerpunktbereich des Studiums zu belegenden Semesterwochenstunden werden auf das bundesweit übliche Mindestmaß von 16 auf 12 Wochenstunden reduziert.
- Ein besonderer Fokus liegt außerdem auf der Stärkung des sogenannten „Speyer Semesters“ an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Dieses Semester soll künftig flexibler in die Ausbildung integriert werden. Es soll möglich sein, das „Speyer Semester“ auch in der vierten Pflichtstation des juristischen Vorbereitungsdienstes, der sogenannten „Anwaltsstation“, zu absolvieren.
- Zusätzlich werden die Wahlbereiche erweitert und umfassen nun auch die Bereiche Wirtschafts- und Finanzrecht, Arbeitsrecht sowie Sozialrecht.
- Zur Effizienzsteigerung im Korrekturverfahren soll bei Abweichungen zwischen Erst-und Zweitkorrektur von bis zu drei Punkten künftig der arithmetische Mittelwert gebildet werden – ein einfaches, gerechtes und transparentes Verfahren.
Die Niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann fasst den Gesetzentwurf wie folgt zusammen: „Mit dieser Reform bringen wir die juristische Ausbildung in Niedersachsen weiter nach vorne und passen sie den Anforderungen an die heutige Zeit an. Insbesondere das sogenannte E-Examen, also das Anfertigen der Klausuren in elektronischer Form, ist ein echter Meilenstein für unsere Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen und ein klares Bekenntnis für eine moderne und effiziente Justiz“.
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erstellt am:
07.10.2025
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