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Kabinett beschließt Änderungsverordnung zur Niedersächsischen Laufbahnverordnung

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag eine Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Laufbahnverordnung beschlossen. Mit dieser Verordnung wird der Zeitraum für dienstliche Beurteilungen einmalig um ein Jahr verlängert werden.

Beamtinnen und Beamte sind regelmäßig dienstlich zu beurteilen. Auf Grund der dynamischen Entwicklung in der Rechtsprechung der vergangenen Jahre muss das niedersächsische Beurteilungswesen grundsätzlich neu strukturiert werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die wesentlichen Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen zukünftig vom Gesetzgeber selbst zu treffen und nicht dem Handeln sowie der Entscheidungsmacht der Exekutive zu überlassen.

Um den Vorgaben der Rechtsprechung zu entsprechen, müssen die gesetzlichen Regelungen angepasst werden. Damit die Umsetzung noch rechtzeitig vor dem nächsten Regelbeurteilungsstichtag erfolgen kann, hat die Landesregierung entschieden, den Beurteilungszeitraum einmalig um ein Jahr zu verlängern und die nächste Regelbeurteilungsrunde für die allgemeine Landesverwaltung erst im Herbst 2024 durchzuführen.

Damit wird die Vergleichbarkeit von dienstlichen Beurteilungen erhalten und die Durchführungen von Auswahlverfahren weiterhin rechtssicher ausgestaltet.

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.08.2023

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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