Kabinett beschließt Einbringung des Kommunalfördergesetzes (NKomFöG) in den Niedersächsischen Landtag
Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf zur vereinfachten Bereitstellung und Auskehrung von Fördermitteln an kommunale Fördermittelempfänger (Niedersächsisches Kommunalfördergesetz – NKomFöG) sowie dessen Einbringung in den Landtag unter direkter Überweisung in den Innenausschuss beschlossen.
Mit dem Entwurf eines Niedersächsischen Kommunalfördergesetzes soll im Rahmen einer Pilotierung die vereinfachte Verteilung und der vereinfachte Abruf von Fördermitteln an ausschließlich kommunale Fördermittelempfänger ermöglicht werden. So werden mit dem Gesetzentwurf pauschale und budgetierte Förderungen für Kommunen ermöglicht. Die bisher in der Praxis oftmals als zu bürokratisch angesehenen Regelungen des § 44 der Landeshaushaltsordnung werden für Förderungen nach dem NKomFöG nicht angewendet. Durch ein schlankeres und bürokratieärmeres Verwendungsnachweisverfahren können die Verwaltungen von Land und Kommunen erheblich entlastet werden.
Mit Hilfe dieses Gesetzes soll zudem der Ende März 2025 geschlossene „Pakt für Kommunalinvestitionen“ mit einem Volumen in Höhe von 600 Millionen Euro bürokratiearm und unkompliziert zu Gunsten der Kommunen umgesetzt werden. 400 Millionen Euro sollen – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages – bereits 2025 über das NKomFöG den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Dabei erhalten die Gemeinden einen Anteil von 50,9 Prozent, während die Landkreise einen Anteil von 49,1 Prozent zugewiesen bekommen. Die Verteilung innerhalb der jeweiligen Gebietskörperschaften erfolgt nach dem Prinzip der Einwohnerzahl, wobei jeder Kommune ein Sockelbetrag in Höhe von 200.000 Euro garantiert wird. Durch diese Regelung werden insbesondere die kleinen Kommunen in ihrer Investitionstätigkeit gestärkt, sodass auch sie merklich von dem Pakt für Kommunalinvestitionen profitieren.
Die Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens sagt:
„Mit dem NKomFöG wollen wir die Grundlage für ein modernes, unbürokratisches und kommunalfreundliches Förderverfahren schaffen und damit ein zentrales Versprechen des Koalitionsvertrags umsetzen. Mit dem Kommunalfördergesetz sollen Förderverfahren in Niedersachsen einfacher, schneller und günstiger werden. Durch die Entbürokratisierung sollen die kommunalen Fördermittelempfänger Fördermittel des Landes deutlich flexibler nutzen können. Dadurch könnte künftig schneller und zielgerichteter auf die jeweiligen Bedürfnisse vor Ort reagiert werden. Aus dem Pakt für Kommunalinvestitionen sollen noch in diesem Jahr umfangreiche Mittel bereitgestellt werden, die über das neue Gesetz schnell und unbürokratisch auf die Kommunen verteilt werden könnten. Dies ist angesichts der großen haushaltspolitischen Herausforderungen auf kommunaler Ebene dringend geboten und ein klares Zeichen der Solidarität der Landesregierung mit unseren Kommunen. Mit dem vorgesehenen Verteilschlüssel wollen wir zudem dafür sorgen, dass auch kleine Kommunen merklich profitieren.“
Eine Liste mit der geplanten Verteilung der Mittel auf die Kommunen finden Sie im Anhang dieser Mitteilung.
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Artikel-Informationen
erstellt am:
29.07.2025
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