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Kabinett beschließt Einrichtung von Clearingstelle für Bürokratieabbau

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag grünes Licht für die Einrichtung einer Clearingstelle gegeben. Diese unabhängige und weisungsfreie Stelle soll künftig in einem so genannten Clearingverfahren Gesetzes- und Verordnungsvorhaben bereits im Entstehungsprozess auf ihren bürokratischen Mehraufwand, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), überprüfen.

Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Die Schaffung mittelstandsfreundlicher Gesetze und Verordnungen ist eine der zentralen Herausforderungen der Wirtschaftspolitik des Landes Niedersachsen. Gerade kleinen und mittleren Unternehmen entstehen durch neue gesetzliche Vorschriften und Verordnungen oft – möglicherweise vermeidbare – bürokratische Aufwände und Mehrkosten. Dies alles belastet unnötig. Die unabhängige Clearingstelle wird in Zukunft schon während des Gesetzgebungsprozesses analysieren, welche zusätzlichen Pflichten sich für den Mittelstand ergeben und effizientere Alternativen anstoßen. So kann überflüssige Bürokratie von vornherein verhindert werden.“

Ein Clearingverfahren wird bei neuen Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben auf Landesebene eingeleitet, die erhebliche Relevanz für den Mittelstand haben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Vorhaben für KMU einen enormen zusätzlichen Aufwand bedeuten – etwa durch Auswirkungen auf Kosten, Verwaltungsaufwand oder Arbeitsplätze. Ob ein Gesetz oder eine Verordnung erhebliche Relevanz für den Mittelstand hat, wird vom federführenden Ressort bei der Erstellung des Verordnungs- oder Gesetzgebungsentwurfes geprüft.

Da die Clearingstelle unabhängig und weisungsfrei agieren soll, wird sie außerhalb der Landesverwaltung bei der IHKN angesiedelt. Während des Clearingverfahrens greift sie auf den Sachverstand der betroffenen zuständigen Kammern, Verbände und Interessensgruppierungen in Niedersachsen zurück. Eine Evaluierung der Arbeit der Clearingstelle wird durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) erfolgen. Der daraus resultierende Evaluationsbericht wird der Landesregierung zum 01.07.2022 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Abschließend erstellt die Clearingstelle ein zusammenfassendes Gutachten. Änderungsvorschläge haben empfehlenden Charakter und dienen der Beratung des Ressorts, das für das Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben zuständig ist, der Landesregierung und des Landtags. Auf Wunsch der am Gesetzgebungsprozess beteiligten Stellen kann die Clearingstelle zudem zu sonstigen rechtlichen Fragestellungen, die eine erhebliche Mittelstandsrelevanz ausweisen, beratend tätig werden.

„Die Einrichtung der Clearingstelle ist ein Meilenstein bei den Anstrengungen zum Bürokratieabbau, einem Ziel, zu dem sich die Landesregierung bereits in ihrem Koalitionsvertrag nachdrücklich bekannt hat“, so Minister Althusmann abschließend.

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.03.2020

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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