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Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Spielbankengesetzes


Nach dem Abschluss der Verbandsbeteiligung hat die Landesregierung am (heutigen) Dienstag den Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Spielbankengesetzes (NSpielbG) beschlossen. Der Gesetzentwurf wird im nächsten Schritt unter Beantragung einer sofortigen Ausschussüberweisung in den Landtag eingebracht.

Der Gesetzentwurf soll die Grundlage für eine Neuregelung der Spielbankzulassung schaffen. Die geltenden Spielbankzulassungen in Niedersachsen laufen am 31.08.2024 aus. Seit knapp dreißig Jahren wurden alle niedersächsischen Spielbanken durch die Hannoversche Spielbanken GmbH betrieben, die 1995 zur Spielbanken Niedersachsen GmbH (SNG) umfirmierte. Der Gesetzentwurf sieht für die Zukunft nur noch eine einzige Spielbankzulassung vor, die zum Betrieb von zehn Spielbanken in Niedersachsen berechtigt. Damit soll sichergestellt werden, dass auch in Zukunft eine Konkurrenzsituation zwischen verschiedenen Unternehmen vermieden wird.

„Die Suchtprävention steht bei der geplanten Neuregelung weiterhin im Mittelpunkt. Das privatwirtschaftliche Modell eines Anbieters für ganz Niedersachsen hat sich bewährt. Eine Wettbewerbssituation würde dem Ziel einer bloßen Kanalisierung des bereits vorhandenen Spieltriebs schaden. Vielmehr wären spielanheizende Effekte aus einer Konkurrenzsituation zu befürchten“, erläutert Finanzminister Reinhold Hilbers. Die geplante Regelung gewährleistet auch eine angemessene Verteilung der Spielbanken im Land und eine effektive, einheitliche Aufsicht.

Zudem ist eine Anpassung an den neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021 notwendig, der zum 01.07.2021 in Kraft getreten ist. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 enthält detaillierte Regelungen des Spielersperrsystems zur Bekämpfung der Glücksspielsucht, die auch für Spielbanken gelten.

Schließlich sieht der Gesetzentwurf steuerrechtliche Änderungen vor. Die Anpassungen dienen einer gezielten Abschöpfung hoher Gewinne ohne die Gefahr, die Zulassungsinhaberin oder den Zulassungsinhaber in weniger ertragreichen Jahren zu überfordern. Als Ergebnis der Verbandsbeteiligung soll auch das personal- und kostenintensive Tischspiel steuerlich stärker gefördert werden.

Diese Änderungen sollen nach Ablauf der derzeitigen Spielbankzulassungen zum 01.09.2024 in Kraft treten. Um das Zusammenspiel mit dem bisherigen Recht klarzustellen, wurden nach der Verbandsanhörung noch Überleitungsregelungen für das Kalenderjahr 2024 in den Gesetzentwurf eingefügt.


Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.10.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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