Kabinett beschließt Gesetzesentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes
Das Kabinett der niedersächsischen Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes zugestimmt und die Einbringung in den Landtag beschlossen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Entscheidungen die Notwendigkeit einer gesetzgeberischen Entscheidung auch im Beurteilungswesen hervorgehoben. Demnach sind die wesentlichen Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen vom Gesetzgeber selbst zu treffen und nicht dem Handeln sowie der Entscheidungsmacht der Exekutive zu überlassen. Der Gesetzgeber hat das Beurteilungssystem sowie die Bildung eines abschließenden Gesamturteils unter Würdigung aller Einzelmerkmale vorzugeben.
Die Rechtsprechung hat dem Gesetzgeber einen Übergangszeitraum bis zum Ende der Legislaturperiode für die notwendigen Anpassungen des Beurteilungssystems zugestanden. Die Landesregierung schlägt mit dem heute beschlossenen Entwurf für eine Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes vor, das niedersächsische Beurteilungssystem zeitnah rechtssicher auszugestalten.
Alle Beamtinnen und Beamte sollen weiterhin regelmäßig dienstlich zu beurteilen sein (Regelbeurteilung). Darüber hinaus sollen sie auch zukünftig dienstlich zu beurteilen sein, wenn es die dienstlichen oder persönlichen Verhältnisse erfordern (Anlassbeurteilung). Beurteilt werden die sich aus Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes ergebenden Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung.
Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mi.niedersachsen.de
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Artikel-Informationen
erstellt am:
13.08.2024
Ansprechpartner/in:
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