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Kabinett beschließt Pflegeberufe-Reform für Niedersachsen

Das Landeskabinett schafft die Voraussetzungen für die Zusammenfassung der bisherigen drei Ausbildungsgänge zu einer gemeinsamen Pflegeausbildung. „Pflegekräften wird in Zukunft der Wechsel zwischen der Krankenpflege und der Altenpflege erleichtert, der Beruf wird attraktiver, wir leisten einen Beitrag zur Fachkräftegewinnung“, erklärt Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann.

Mit dem Pflegeberufegesetz des Bundes wird die Ausbildung in der Pflege reformiert: Künftig werden die drei bisherigen Ausbildungsgänge in Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege zu einer gemeinsamen generalistischen Ausbildung zusammengefasst. Den Entwurf für die für Niedersachsen erforderlichen ersten landesrechtlichen Vorschriften zur Umsetzung dieses Bundesgesetzes hat das Landeskabinett am (heutigen) Dienstag beschlossen und in den Landtag eingebracht. Parallel hierzu sollen auch das Kammergesetz für die Heilberufe in der Pflege und das Niedersächsische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst geändert werden.

Mit den jetzt vorgeschlagenen Änderungen soll das Sozialministerium zum Erlass von Rechtsverordnungen sowie zur Einrichtung einer Ombudsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der oder dem Auszubildenden und dem Träger der praktischen Ausbildung ermächtigt werden. Die neuen Berufsbezeichnungen „Pflegefachfrau“ und „Pflegefachmann“ sollen mit der Gesetzesänderung in das Kammergesetz für die Heilberufe in der Pflege aufgenommen werden. Außerdem soll im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens eine Anmeldepflicht für Heilpraktikerinnen und -praktiker eingeführt werden.


Artikel-Informationen

erstellt am:
20.08.2019

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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