Kabinett beschließt Verbandsbeteiligung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr
Das niedersächsische Kabinett hat (heute) den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der „Verordnung über Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr“ zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
Anlass dafür sind Bedarfe des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS), des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) und des Ministeriums für Inneres und Sport (MI):
- Für das MS soll im Bereich des Arzneimittelgesetzes für die Überwachung von Betrieben, die Großhandel mit medizinischen Gasen betreiben, eine Zuständigkeitsverlagerung von den Landkreisen und kreisfreien Städten auf das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt vorgenommen werden.
- Für das ML wird zugunsten einer landeseinheitlichen Verfahrensweise eine sachliche Zuständigkeit für die Ernennung von Tierärztinnen und Tierärzten zu amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten begründet.
Außerdem soll die Zuständigkeit für die Überwachung der Antibiotikaminimierung in der landwirtschaftlichen Tierhaltung vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zum 01.01.2022 auf die kommunalen Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreie Städte verlagert werden. Die dem LAVES zugewiesenen Aufgaben auf dem Gebiet der Stadt Cuxhaven werden seit dem 1. Juli 2004 aufgrund des Staatsvertrages zwischen Bremen und Niedersachsen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und Tiergesundheitsbereich vom 7. September 2004 durch das Land Bremen wahrgenommen, wobei sich die Aufgabenwahrnehmung auf die Durchführung der Einfuhrkontrollen beschränkt. Aufgrund der Änderung des Staatsvertrages, welche zum 28. März 2019 in Kraft getreten ist, sind diese Aufgaben mit Ablauf des 30. Juni 2021 an das Land Niedersachsen zurückgefallen.
- Durch die Gründung des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) entfallen Aufgaben bei den Polizeidirektionen, die nun durch das NLBK wahrgenommen werden sollen.
- Schließlich sollen redaktionelle Anpassungen im Rahmen der Rechtsbereinigung vorgenommen werden.
Die „ZustVO-SOG“ soll künftig „ZustVO-NPOG“ heißen.
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erstellt am:
12.10.2021
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