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Kabinett beschließt Verordnung zum Erweiterten Erschwernisausgleich (EEA) – Landwirte erhalten Ausgleich bei Naturschutzauflagen durch Niedersächsischen Weg

Bei eingeschränkter Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen aufgrund naturschutzrechtlicher Bestimmungen des Niedersächsischen Weges bekommen die Landeigentümer und andere Nutzungsberechtigte rückwirkend und künftig einen finanziellen Ausgleich. Die Landesregierung hat dazu am (heutigen) Dienstag die Verordnung über den Erweiterten Erschwernisausgleich auf Grundlage des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (§ 42, Absatz 5) beschlossen. Die Zahlungen werden auch rückwirkend ab 2021 geleistet. Zuständige Bewilligungsbehörde ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Der Ausgleich erfolgt etwa bei Auflagen für artenreiches Grünland, beim Verzicht auf Totalherbizide in Naturschutzgebieten oder bei Vorgaben zum Schutz von Wiesenvögeln. Die Höhe des Ausgleichs orientiert sich an den jeweiligen Einschränkungen bei der Bewirtschaftung der Grundstücke und wird durch die Vergabe von Punkten ermittelt. Der Sockelbetrag soll jährlich 13,00 Euro pro Hektar Dauergrünland betragen. Über einem Schwellenwert liegende, regional oder betrieblich bedingte Nachteile werden pauschal durch einen 1,5-fachen Zuschlag berücksichtigt.

Der Erweiterte Erschwernisausgleich wird jeweils für ein Kalenderjahr gewährt und soll auch rückwirkend zum 1. Januar 2021 gezahlt werden. Mit der Verordnung können damit Anträge in Höhe von knapp über 10 Millionen Euro aus den Mitteln für den Niedersächsischen Weg bewilligt und an die Landwirte ausgezahlt werden. Die EU-Kommission hatte dafür die zentralen Ausgleichstatbestände der Verordnung als staatliche Beihilfenregelungen genehmigt – diese Notifizierung war unabdingbar, hat aber viel Zeit in Anspruch genommen.

In Fällen, die nicht unter die Genehmigungsentscheidung der EU-Kommission fallen, wird der erweiterte Erschwernisausgleich nach der EU-Verordnung (EU) 1408/2013 als De-minimis-Beihilfe gewährt.“

Der Erschwernisausgleich für Gewässerrandstreifen ist bereits in Kraft und wird ausgezahlt.

Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer begrüßte die Verordnung über den Erweiterten Erschwernisausgleich ausdrücklich: „Jetzt können die Flächenbewirtschafter endlich einen angemessenen Ausgleich für naturschutzrechtliche Einschränkungen erhalten, und das auch rückwirkend für die letzten fünf Jahre. Mit dieser Regelung setzen wir die Erfolgsgeschichte des Niedersächsischen Wegs fort, einer bundesweit einmaligen Vereinbarung zwischen Landesregierung, Landvolk, Landwirtschaftskammer sowie Naturschutz- und Umweltverbänden. Damit zeigen wir, dass es im Konsens möglich ist, die Belange des Natur- und Artenschutzes, der Biodiversität und der Ressourcenschonung mit den Interessen der Landwirtschaft in Einklang zu bringen.“


Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mu.niedersachsen.de


Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.08.2025

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

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Tel: 0511/120-6946

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