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Kabinett beschließt Verordnung zur Änderung der Wahlordnung für die Personalvertretungen im Land Niedersachsen

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag die von Niedersachsens Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, vorgelegte Verordnung zur Änderung der Wahlordnung für die Personalvertretungen im Land Niedersachsen (WO-PersV) beschlossen. Damit werden die Wahlvorschriften für die Personalvertretungen an die Gegebenheiten der weiter fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltung angepasst.

Die WO-PersV regelt die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zu den Personalvertretungen in den Verwaltungen des Landes, der Landkreise und Gemeinden sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Im Wesentlichen werden organisatorische Regelungen unter anderem zur Errechnung der Vertreterzahl, zur Aufstellung der Wählerlisten, zu den Stimmzetteln, zur Stimmabgabe und zu Fristen getroffen.

Mit der Änderung der Verordnung sollen insbesondere die Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnik für Bekanntmachungen nach der WO-PersV stärker genutzt werden, eingeschränkt auch die für die Übermittlung von Wahlergebnissen. So können beispielsweise die Bekanntmachung des Wahlvorstands, der Wahlausschreibung und der Wahlvorschläge zukünftig digital erfolgen. Dies wird zu einer deutlichen Vereinfachung und höheren Effizienz einzelner Prozesse der Wahlen zu den Personalvertretungen führen und entspricht dem Bild einer modernen Verwaltung.

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.07.2023

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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