Kabinett bringt Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich in den Landtag ein
Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich (NFAG) in den Landtag einzubringen und kommt damit einer verfassungsrechtlichen Verpflichtung nach.
Der kommunale Finanzausgleich hat für die Kommunen bei der Finanzierung zur Erfüllung ihrer Aufgaben eine herausragende Bedeutung. Beim sogenannten horizontalen Finanzausgleich müssen die Parameter, mit welchen die Auszahlungen für die einzelnen Kommunen berechnet werden, regelmäßig überprüft und gesetzlich umgesetzt werden.
Mit dem Gesetzentwurf, der nun in den Landtag eingebracht wird, kommt die Landesregierung ihrer verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur Überprüfung des horizontalen Finanzausgleichs nach. Auf Basis aktueller finanzwissenschaftlicher Erkenntnisse sollen die Kriterien zur Verteilung der Mittel zwischen den Kommunen angepasst werden.
Zur Vorbereitung des Gesetzesentwurfs hatte das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) in Abstimmung mit einer dafür eingerichteten Expertenkommission ein Gutachten zur Untersuchung des horizontalen Finanzausgleichs beim Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) in Auftrag gegeben.
Dieses Gutachten hat die verfassungsrechtlich gebotenen Erfordernisse einer Anpassung am aktuellen Finanzausgleichsystem in Niedersachsen ermittelt. Diese bestehen im Wesentlichen in einer Anpassung des Aufteilungsverhältnisses der Zuweisungsmasse auf die Kreis- und Gemeindeebene. Aus den nunmehr vorliegenden aktuellen Berechnungen ergibt sich, dass es zu einer deutlichen Verschiebung der Mittel zugunsten der Gemeindeebene kommen wird. Grund hierfür ist auch, dass die vorherige Untersuchung und die damit einhergehende Anpassung fast zehn Jahre zurück liegen. Seitdem haben sich die Aufgaben- und Finanzverhältnisse der Gemeinde- und Landkreisebene verschoben. Darüber hinaus ergeben sich auch Verschiebungen zwischen den einzelnen Landkreisen aufgrund der Änderungen bei der Aufteilung der Zuweisungsmasse.
Die im kommunalen Finanzausgleich berücksichtigten Zuschussbedarfe für Soziallasten sind laut Gutachten in den zugrundeliegenden Jahren gesunken. Moderat angestiegen sind hingegen die Zuschussbedarfe für Schülerbeförderung und Kreisstraßen im Vergleich zu anderen Aufgaben der Landkreise, sodass ein Absinken des Flächenansatzes die zwangsläufige Folge ist.
Es ist geplant, die im Finanzausgleich vorgesehenen Mittel für sogenannte Bedarfszuweisungen um rund 50 Millionen Euro zu erhöhen. Hierdurch sollen vor allem die von dieser Umverteilung besonders negativ betroffenen finanzschwächsten Landkreise unterstützt werden.
Die Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, sagt: „Eine Überprüfung und Anpassung der wesentlichen Verteilparameter des horizontalen kommunalen Finanzausgleichs war überfällig. Alle Kommunen haben einen Anspruch auf einen Finanzausgleich, der regelmäßig auf Basis der tatsächlichen Entwicklung in den Kommunen aktualisiert wird. Wichtig ist in diesem Zusammenhang: Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben werden lediglich Mittel zwischen den kommunalen Ebenen umverteilt, den niedersächsischen Kommunen insgesamt wird mit diesem Gesetzentwurf kein Cent weggenommen! Deshalb ist diese Neuausrichtung des Finanzausgleichs auch keineswegs Ursache für die gegenwärtig angespannte Finanzlage der Kommunen. Um diese noch stärker als bisher zu unterstützen, plant das Land Niedersachsen mit dem Nachtragshaushalt 2025 und für das Jahr 2026 ein landeseigenes Sofortprogramm mit einem Umfang von rund fünf Milliarden Euro. Mit diesem Investitions- und Kommunalstärkungspaket sollen kurzfristig Investitionen angeschoben und Grundlagen über die laufende Legislaturperiode hinausgelegt werden. Ergänzend dazu werden wir die vom Bund angekündigten Mittel in erheblichem Umfang an die Kommunen weitergeben. Wir wissen um die großen Herausforderungen vor denen unsere Kommunen stehen und tun alles, was landesseitig umsetzbar und finanzierbar ist, um sie bei deren Bewältigung zu unterstützen.“
Das Gutachten sowie die Aktualisierung um die endgültigen Berechnungsergebnisse können auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung heruntergeladen werden.
Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mi.niedersachsen.de
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erstellt am:
23.09.2025
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