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Kabinett bringt Neuregelung des Pflichtexemplarrechts in Niedersachsen auf den Weg

In ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag hat die Landesregierung dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Pflichtexemplarrechts in Niedersachsen zugestimmt und beschlossen, den Entwurf in den Landtag einzubringen. Mit dem Gesetzentwurf soll der Sammelauftrag der Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek – Niedersächsische Landesbibliothek (GWLB) für in Niedersachsen erscheinende Publikationen auf unkörperliche Medienwerke, also Veröffentlichungen im Internet, ausgeweitet werden.

Die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek – Niedersächsische Landesbibliothek (GWLB) hat den gesetzlichen Auftrag, Pflichtexemplare der in Niedersachsen erscheinenden Publikationen zu sammeln. Jede Publikation, die in Niedersachsen veröffentlicht beziehungsweise erstmals zugänglich gemacht wird – letzteres insbesondere in elektronischer Form –, wäre von dieser Sicherungspflicht umfasst. Das Pflichtexemplarrecht ist in Niedersachsen bisher als Ergänzung zum Presserecht verankert. Im Einklang mit anderen Länderregelungen soll das Pflichtexemplarrecht nun eine eigenständige gesetzliche Grundlage erhalten. Damit soll der wachsenden Bedeutung digitaler Publikationsformen Rechnung getragen werden.

Niedersachsens Minister für Wissenschaft und Kultur Falko Mohrs: „Die vorgeschlagene Ausweitung des Sammelauftrags auf Netzpublikationen, wie beispielsweise ausgewählte Internetseiten und digitale Zeitschriften, ist ein wichtiger Schritt, um im digitalen Zeitalter das Zeugnis des kulturellen Schaffens im Land zu sichern. Damit wollen wir eine möglichst vollständige und dauerhafte Archivierung und Erschließung aller Veröffentlichungen unseres Landes ermöglichen. Sie sollen den Menschen und der Forschung auch in Zukunft zugänglich sein.“

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mwk.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.05.2024

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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