Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Kabinett bringt NHG-Novelle in den Landtag


Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der differenzierten Hochschulautonomie zur Einbringung in den Landtag freigegeben.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die Hochschulautonomie und die Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Hochschulen im Rahmen des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) weiterentwickelt und gestärkt werden. Dabei sollen die Übertragung neuer Entscheidungskompetenzen unter Berücksichtigung der Profilbildung und Schwerpunktsetzung der jeweiligen Hochschule ermöglicht werden. Im Einzelnen sieht die NHG-Novelle insbesondere die Erweiterung der Exzellenz- und Einführung einer Erprobungsklausel vor und die Möglichkeit der unbefristeten Übertragung des Berufungsrechts. Vorgeschlagen werden auch größere Spielräume der Hochschulen bei der Zusammensetzung des Präsidiums. Überdies soll mit dem Gesetzentwurf der Bürokratieabbau vorangetrieben werden.

Wissenschaftsminister Björn Thümler sagte: „Heute ist ein wichtiger Tag für die niedersächsischen Hochschulen, ihre Lehrenden und Studierenden. Sie haben seit Ausbruch der Covid-19-Pandemie und der abrupten Einführung der überwiegend digitalen Lehre Bemerkenswertes geleistet. Mit der Novelle soll die differenzierte Hochschulautonomie gestärkt, länderübergreifende Vereinbarungen in Landesrecht umgesetzt und Erfahrungen aus der Pandemie im Niedersächsischen Hochschulgesetz berücksichtigt werden. Differenzierte Hochschulautonomie bedeutet für die Landesregierung dabei, dass bei der Erweiterung von Entscheidungsbefugnissen der Hochschulen auf die besonderen Rahmenumstände jedes einzelnen Standortes geachtet wird.“


Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.06.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln