Kabinett bringt Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen auf den Weg
Das Kabinett hat in seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Tierschutzverbandsklage zugestimmt und es zur Verbandsanhörung freigegeben. Mit der stärkeren Beteiligung und Klagemöglichkeit für anerkannte Tierschutzverbände auf Landesebene setzt die Landeregierung einen weiteren Baustein der Koalitionsvereinbarung um.
Landwirtschaftsminister Christian Meyer unterstrich, das Verbandsklagerecht sei „ein Meilenstein für den Tierschutz.“ Tiere seien in Deutschland zwar durch verschiedene Gesetze geschützt – zum Beispiel durch das Tierschutzgesetz sowie verschiedene Verordnungen – bisher habe der Bund es jedoch nicht für notwendig erachtet, ein Klagerecht auf Bundesebene durchzusetzen. Zum Vergleich: Umweltschutzorganisationen dürfen klagen, wenn gegen Umweltrecht verstoßen wird. Tierschutzverbänden bleibt diese Möglichkeit bisher verwehrt.
„Dieses rechtliche Ungleichgewicht wollen wir ändern.“ erklärte Meyer. „In Niedersachsen ist der Tierschutz wichtig, deshalb schließen wir diese Lücke. Künftig werden anerkannte Verbände Klage erheben können, statt nur Anzeige zu erstatten und zu hoffen, dass die zuständige Staatsanwaltschaft einen Fall vor Gericht bringt. Dann können Verbände etwa von einem Gericht überprüfen lassen, ob behördliche Erlaubnisse, zum Beispiel für bestimmte Eingriffe am Tier oder für Tierversuche, mit dem im Grundgesetz und der niedersächsischen Verfassung verankerten Tierschutz vereinbar sind.“
Niedersachsen wird – wenn der Landtag dem Vorschlag der Landesregierung folgt - nach Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Rheinland-Pfalz das sechste Bundesland mit einem Verbandsklagerecht sein.
Die nun zunächst anstehende Verbandsanhörung dauert sechs Wochen; die Verbände erhalten die Möglichkeit, Anregungen und Einwände zum Gesetzesentwurf vorzutragen. Anschließend geht er erneut ins Kabinett, bevor der Gesetzesentwurf dem Landtag zur Beratung übermittelt wird.
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erstellt am:
23.09.2014
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