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Kabinett gibt grünes Licht für Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung des Startchancen-Programms und zur Gewährung von Finanzhilfen

Die nächste Weiche für das Startchancen-Programm von Bund und Ländern ist gestellt: In ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag stimmte die Niedersächsische Landesregierung dem Entwurf der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung des Startchancen-Programms für die Jahre 2024 bis 2034 sowie der Verwaltungsvereinbarung zur Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder zu. Nun soll der Landtag darüber unterrichtet werden.

Anfang Februar hatten sich Bund und Länder nach intensiven Verhandlungen auf das Startchancen-Programm verständigt. Damit wollen sie der sich immer weiter öffnenden sozialen Schere entgegenwirken, den Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen von der familiären Herkunft entkoppeln und für mehr Chancengerechtigkeit sorgen. Um das zu schaffen, nimmt das Programm genau die Schulen gezielt in den Blick, deren Schülerinnen und Schüler zusätzliche Förderung benötigen für einen guten Start ins Schulleben und später ins Berufsleben.

Konkret richtet sich das Programm bundesweit an etwa 4.000 Schulen beziehungsweise an rund eine Million Schülerinnen und Schüler, davon 60 Prozent an Grundschulen und 40 Prozent an weiterführenden Schulen. In Niedersachsen sollen rund 390 Schulen beziehungsweise 98.000 Schülerinnen und Schüler von dem Programm profitieren. Die Schulen in öffentlicher und privater Trägerschaft werden nach einem Sozialindex ausgewählt. Im berufsbildenden Bereich sollen insbesondere die Bildungsgänge der Berufs- und Ausbildungsvorbereitung profitieren. Das Programm startet am 1. August 2024, es hat eine Laufzeit von zehn Jahren. Die Auswahl der Schulen befindet sich kurz vor dem Abschluss.

40 Prozent der Fördermittel sollen für eine bessere und damit lernförderlichere Infrastruktur und Ausstattung der Startchancen-Schulen eingesetzt werden. 30 Prozent der Mittel fließen als sogenannte Chancenbudgets in bedarfsgerechte Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung, beispielsweise für zusätzliche, gezielte Lernförderung in den Kernfächern Deutsch und Mathematik. Hier können die Startchancen-Schulen Lösungen umsetzen, die zu den konkreten Herausforderungen vor Ort passen. Weitere 30 Prozent fließen in die Stärkung multiprofessioneller Teams. Bis zum Ende der Programmlaufzeit soll die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die derzeit die Mindeststandards in Mathematik und Deutsch verfehlen, an den Startchancen-Schulen halbiert werden.

„Mit seiner Zustimmung hat das Kabinett heute den weiteren Weg für das Startchancen-Programm frei gemacht. Jetzt ist es an den anderen Ländern, die Bund-Länder-Vereinbarungen schnellstmöglich zu unterzeichnen“, sagte Kultusministerin Julia Willie Hamburg. Erneut betonte die Ministerin die Bedeutung des Vorhabens: „Mit dem Startchancen-Programm investieren wir gemeinsam in die Zukunft unseres Landes – in unsere Kinder. Wir leisten mit dieser gezielten Förderung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen einen zentralen Beitrag dazu, endlich den starken Zusammenhang zwischen Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen.“

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mk.niedersachsen.de.

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.04.2024

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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